Ausgangssperre mit 15 Jahren?

4 Antworten

Es gibt keine Ausgangssperre wie du schon angemerkt hast. Der Trugschluss der Ausgangssperre hängt damit zusammen, dass dies gerne mit der Sperre für öffentliche Lokalitäten und Feiern gleichgesetzt wird. Gastwirte und Verantstalter haben darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche nur in Begleitung erwachsener Aufsichtspersonen außerhalb der Sperrzeiten sich an solchen Orten bewegen.

Theoretisch darfst du dich also draußen solange aufhalten, wie du möchtest ODER

deine Eltern es dir erlauben.

Die eine Grenze ist die der Aufsichtspflicht deiner Eltern, die sie wahrnehmen müssen, damit sie selbst nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen.

Die andere Grenze ist das sogenannte "Kindeswohl" wie z.B. die körperliche und psychische Unversehrtheit.

Tatsächlich ist nun alles dazwischen eine individuelle Bewertung.

Es ist klar, dass ein 3 Jähriger anders beaufsichtigt werden muss als ein 15 jähriger.

Zudem können erzieherische Maßnahmen über eine eingeschränkte Zeit eine stärkere Aufsicht rechtfertigen (z.B. Computerverbot oder Hausarrest)

Es ist klar, dass es eine individuelle Reife des Menschen gibt. Die Spannweiten sind immens. Ich kenne 8 Jährige, die Verhalten sich regelmäßig (aber nicht immer) wie 15 Jährige. Ich kenne aber auch 30 jährige, die Verhalten sich wie 15 jährige.

Es ist klar, dass zu Beginn deines Lebens die Verantwortung deiner Eltern sehr groß ist, abnimmt und irgendwann endet. Das ist hier in Deutschland grundsätzlich mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs.

Im gleichem Maße, wie deine deine Eltern Verantwortung abgeben, nimmt deine Selbstverantwortung zu. Der Start der ersten Selbstverantwortung ist mit 14 Jahren. Ab dort bist du zum Beispiel strafmündig, kannst also für Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden.

So...

In diese logischen und vom Gesetzgeber vorgegeben Parameter musst du dich einordnen und deine Eltern haben nach oben und nach unten ein wenig Spielraum.

Dass das Ganze ein sehr komplexes Thema ist, merkt man daran, dass eine ganze Institution sich nur um das Thema "Kindeswohl" kümmert. Diese Institution heisst:

Jugendamt.

Wenn Du und/oder deine Eltern ein Problem der Einordnung deiner Person haben, wären dort die richtigen Ansprechpartner. Du kannst das Jugendamt auch alleine aufsuchen und dich informieren.

Danke für diese Antwort.

Und nein, Probleme gibt es hier keine. Es war eine Frage aus purem Interesse.

Nein, Deine Eltern würden keine Anzeige bekommen. Das ist keine Straftat.

Es ist auch keine Freiheitsberaubung, wenn sie Dir sagen, wann Du zu Hause zu sein hast.

Sie haben das Erziehungsrecht und die Erziehungspflicht bis Du 18 bist.

Im Gesetz zur elterlichen Sorge ist festgelegt, dass sie sich an Deinem Alter und Deinen Fähigkeiten zu orientieren haben.




Hm... würden meine Eltern mir nun sagen, ich müsste um 16 oder 18 Uhr Zuhause sein, müsste ich dem Folge leisten? Ich bin 15 Jahre alt

Kurz und knapp, ja. Du musst dem Folge leisten bis du 18 bist. Deine Eltern haben nach §1687 bgb das Aufenthalstbestimmungsrecht. Leistest du dem nicht Folge können sie dich wenn es sein muss via Polizeigewalt zurückholen lassen. 

Was du brauchst wäre den Sommer mal Erziehungslager. Du willst deine Eltern am liebsten wegen irgend einem Quatsch anzeigen. Das ist extrem respektlos. 

Erziehungslager ? Wenn ich um 16 Uhr zuhause sein muss, währe mir das so egal

Erziehungslager ist schon heftig ;-). Ich glaube es ging hier nur um ein Gedankenspiel und kein reales Szenario.

Im übrigen finde ich die Referenz auf den §1687 und die Darstellung der Möglichkeiten der Eltern als die sinnvollere Information.

@oopexpert

Nix da, der §1687 BGB hat mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts zu tun.

Er regelt die elterliche Sorge bei Getrenntlebenden.

Wie bereits in der Fragestellung erwähnt, habe ich aus purem Interesse gefragt, weil ich mich gerade damit beschäftigt habe. Und nein, ich will meine Eltern nicht unbedingt anzeigen. Dieses ,,Ich'' in der Frage war als theoretische Möglichkeit gemeint, aber nicht real.

Der Paragraph 1687 regelt nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Du hast richtig erkannt, das Jugendschutzgesetz verbietet es nicht, sich im Freien nach 22 Uhr aufzuhalten. Das Gesetz ist in dem Fall die Eltern. Sie haben zu bestimmen, wann ein Minderjährige/ein Minderjähriger draußen sein darf und wann nicht. 

Freiheitsberaubung ist das in dem Fall nicht, denn man macht von seinem Erziehungsrecht Gebrauch. Das Kind darf am Rausgehen bei Verbot gehindert werden, es darf aber nicht eingeschlossen werden oder so was. Und wenn es ganz krass wäre und das Kind nie raus darf, dann wäre es ein Fall für das Jugendamt. Aber ansonsten ist es eben das Recht der Eltern. 

Und Nachts haben Jugendliche eben generell nichts mehr draußen verloren, zum einen gehören sie ins Bett und sollten schlafen und zum anderen sind die anständigen Leute eben auch zu Hause nachts, während viele Verbrecher den Schutz der Dunkelheit nutzen.

Ob es okay ist, noch draussen zu sein oder nicht, hängt nicht nur von Alter und Uhrzeit ab, sondern auch der Situation und der Gegend. So ist es okay, wenn man im Sommer nach einem Nachbarschaftsfest ein paar Meter nach Hause läuft in einer guten Wohngegend, auch wenn es schon sehr spät ist. 

Während man nach 10 Uhr in einer Gegend mit Vergnügungsbars und so was, definitiv nichts zu suchen hat. 

Trifft die Polizei Minderjährige nach 10 bzw. 12 Uhr irgendwo draussen an, wird sie wohl anhalten und nachfragen, was man dort tut und wohl wahrscheinlich dazu auffordern, jetzt nach Hause zu gehen. 

Wird man angetroffen in schlechter Gegend, in schlechter Begleitung oder gar beim Rauchen oder Trinken erwischt, dann wird man nach Hause gebracht und man spricht mit den Eltern. Scheint es was einmaliges zu sein und die Eltern das noch im  weitgehend im Griff haben, wird nur ein Bericht gefertigt. Sollte das aber öfter vorkommen und es den Eltern z.B. egal sein oder keine Kontrolle mehr haben über das Kind, wird das Jugendamt informiert, dass die mal überprüfen, ob das Wohl des Kindes noch nicht gefährdet ist. 

Klar können Eltern von Jugendlichen nicht alles beaufsichtigen, was die Kinder tun. Trotzdem sollte man als Eltern wenigstens ungefähr wissen, was die Kinder tun und wo sie sind. Und wenn es schief geht, dann müssen sie den Kindern Konsequenzen aufzeigen, sie müssen lernen, dass es Regeln gibt, an die man sich zu halten hat und tut man es nicht, hat es eben Folgen. Das ist ihr Erziehungsauftrag. 

Dass du den Unterschied von Gefahren Tags oder Nachts nicht erkennst, das zeigt, dass du noch nicht alt genug bist, um selbst auf dich aufzupassen und Gefahren richtig einschätzen zu können. 

Ich finde, die Gefahren sind sowohl nachts als auch tagsüber gleich. Sie unterscheiden sich nur in der Art. Wenn man versteht, was ich meine. Ist aber auch nur meine Meinung.

Und ja, ich kann nicht auf mich selbst aufpassen - und ziemlich froh darüber, dass ich das auch noch nicht muss.