Ausgang in der Jva Ansbach?

4 Antworten

Tante Gockel sagt zu JVA Ansbach: Männer, geschlossener Regelvollzug und Untersuchungshaft.

In Untersuchungshaft gibt es keinen Ausgang. Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen von nahen Familienangehörigen ist eventuell eine Ausführung unter Aufsicht von zwei Vollzugsbeamten möglich.

Bei Strafgefangenen im geschlossenen Vollzug gilt zunächst das Gleiche. Hier kann es aber auch einen Ausgang geben, allerdings ist das in Bayern kaum vorstellbar.

Obwohl das Wichtigste schon gesagt ist ..., du scheinst in der Materie neu zu sein, daher möchte ich einige Aspekte noch einmal betonen. In der BRD kommt man nicht so ohne Weiteres in U-Haft. Wenn, dann liegt Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr etc. vor. Dann macht es wirklich keinen Sinn, die U-Gefangenen draußen herumspazieren zu lassen. Selbst in einem Krankenhaus oder auf einem Friedhof könnten sie Kontakte aufnehmen, es wurde dort auch schon Fluchten organisiert etc. Trotzdem, wie die Antwortgeber richtig schreiben, gibt es Ausnahmen. Dann wird eine "Ausführung" gemacht. Der Gefangene wird "ausgeführt". Dann steht hinter dem U-Gefangenen dauernd ein oder mehrere Bedienstete. Was das den Staat kostet, kannst du dir ev. vorstellen. Da sind Besuche bei der Oma zum 70ten, zur Einschulung der Nichte und der Betriebsausflug mit den alten Kollegen nicht vorgesehen. Beerdigungen sind einmalig, und stellen daher häufig den Grund von Ausführungen dar.  

Wenn dann mal die Strafhaft angetreten ist sind seitens des Gesetzgebers Ausgänge eigentlich gewünscht, gerade bei längeren Haftstrafen sind in der Zeit, wo es auf die Entlassung zugeht, Ausgänge häufig Bestandteil des sog. Vollzugsplans. Auch in der Strafhaft sind allerdings Ausführungen ebf. weiterhin denkbar. Häufig ist die Anstaltsleitung ("Gefängnisleitung") allerdings sehr sicherheitsfixiert und macht nur in seltenen Fällen von diesen Lockerungsmöglichkeiten Gebrauch.  

In den bayerischen Gesetzen zur Untersuchungs- und zur Strafhaft findest du die jeweiligen Bestimmungen, leider hat in Deutschland jedes Bundeslang seine eigenen Gesetze.  

Es gibt sehr viele Ratgeberseiten für die Angehörigen von Inhaftierten, da findest du häufig gute Infos und Rat.

Nach zwei Monaten geht da gar nichts, kommt auf die gesamte haftdauer und vieles mehr an. Das lässt sich pauschal nicht beantworten. In der uhaft geht schon mal auf gar keinen Fall irgendwas 

Solange er nicht im offenen Vollzug ist, wohl eher nicht.

Was meinst du denn mit offenem vollzug?  Seine Verhandlung steht nämlich noch aus, er hatte bis jetzt nur eine Anhorumg 

@Celinaaxxx

Das kann dir sein Anwalt sagen, wenn er das macht. Wenn er diesen Monat seine Verhandlung hat, dann wird er wohl nicht vorher raus dürfen. Ihr werdet die Verhandlung abwarten müssen.