Ausgaben vor Gewerbeanmeldung?
Beispiel:
Ich möchte einen Online-Shop eröffnen und gebe vor der Gewerbeanmeldung Geld aus für Domain, Shop-System etc.
Kann man diese Ausgaben in die Buchhaltung für das Gewerbe eintragen?
MfG
2 Antworten
Die Antwort von "newcomer" ist leider nicht ganz korrekt.
Selbstverständlich kannst du die Kosten, die vor der Gewerbeanmeldung entstehen, geltend machen. Diese Betriebsausgaben nennte man vorweggenommene Betriebsausgaben. Du musst halt nur darauf achten, dass diese Ausgaben mit der Gründing deines Unternehmens im Zusammenhang stehen (wie z.B. Besuch von Fachmessen, Literatur, Fahrtkosten, Wareneinkauf, oder wie in deinem Fall Shop-System usw.)
Sehr gerne 😃
würde erst das Gewerbe anmelden und wenn du die Bestätigung hast, investieren.
Es ist etwas schwierig das noch steuerlich geltend zu machen wenn die Ausgaben vor der Anmeldung war
nix schwierig .....
überhaupt kein Probem
Dankeschön für die Antwort. :)