Ausgaben bei Grundstücksgemeinschaft

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Die Kosten sind in der Feststellungserklärung der Erbengemeinschaft anzugeben. Das Formular enthält eine Zeile, in der nach "Sonderwerbungskosten" bzw. "Sonderbetriebsausgaben" gefragt ist (Zeile 11 der Anlage FE 1 zur Feststellungserklärung). Genau darum handelt es sich bei den von dir beschriebenen Kosten.

Du musst deshalb darauf achten, dass du der Erbengemeinschaft bzw. deren Steuerberater deine Kosten mitteilst, bevor die Feststellungserklärung fertiggestellt wird (allerspätestens, bevor der Feststellungsbescheid bestandskräftig wird).

Verstehe ich das richtig, dass da u.a. die Reisekosten steuermindernd geltend gemacht werden wollen ?

Diese könnten event. in der Anlage V der Steuererklärung aufgeführt werden. Es könnte sein, dass das prüfende FA im Zusammenhang dazu noch Unterlagen anfordert.

Das wäre etwas schwierig, da sich dann durch meine persönlichen Ausgaben die Einkünfte der anderen Mitglieder reduzieren würden, was ja aber nicht der Fall ist.

Wenn du für die Erbengemeinschaft tätig bist, müssen die Kosten eben von dieser Gemeinschaft getragen werden. Du solltest genau Buch führen über deine Kosten.