Ausführlichen Arztbericht für meinen Anwalt?
Hallo, ich war Insasse in einem Verkehrsunfall.
Nun stellt mein Anwalt Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Ich soll damit es schneller geht einen "ausführlichen Arztbericht" besorgen.
Meine Frage: Bekomme ich den von der Notaufnahme, wo ich als erstes war, oder von meinem Hausarzt, bei dem ich am nächsten Tag war?
Kostet mich dieser Bericht etwas?
Ja ich weiß, selbst wenn, kann ich es ja zurück fordern, mir geht es nur darum, damit ich es schon mal weiß.
MfG
8 Antworten
Dein Hausarzt wurde von der Notaufnahme informiert. Das bestätigt er dann in seinem bereicht.
Selbstverständlich nicht kostenlos. Aber diese Kosten zahlt ebenfalls die Haftpflichtversicherung.
Hallo, es war kostenlos.
MfG
Jede Notaufnahme erstellt nach der Erstbehandlung einen Arztbericht. Den bekommt der Verletzte in der Regel bei seiner Entlassung ausgehändigt.
Nur wenn er es extra wünscht,wird der Arztbericht an den Hausarzt gegeben.
Ich kenne es eigentlich so, dass Du Deinem Anwalt eine Vollmacht erteilst, den Arztbericht anzufordern und gleichzeitig die behandelnden Ärzte von Ihrer Schweigepflicht entbindest. Die Kosten hierfür werden dann gleich vom Anwalt der Haftpflicht in Rechnung gestellt.
Der Arzt der dich behandelt hat schreibt diesen Bericht, wird 10,-€ kosten, Quittung geben lassen, der Schadenverursacher-bzw. seine Versicherung- muss das ersetzen.
Die Notaufnahme hat den Hausarzt alle Info gegeben, Der Arztbericht ist Kostenpflichtig i.d.R. 0,50 € pro Seite.