Ausfall der Heizungsanlage, muss der Vermieter zusätzliche Stromkosten tragen?

5 Antworten

Diese Frage erübrigt sich leider, denn selbst wenn der das müsste, wie willst Du das denn in Rechnung stellen?

Hast Du einem extra Stromzähler für die Heizungen installiert, mit denen Du das nachweisen kannst?


Alte Regel im Geschäftsbetieb, gezahlt wird nur auf ordentliche Rechnung, denn nur diese erkennt das Finanzamt an. Ohne Rechnung, die das Finanzamt anerkennt, keinen Cent und in einer solchen Rechnung sind alle Posten faktisch nachvollziehbar aufgeführt.


Da Du das nicht kannst, wird es Dir auch kaum gelingen, diese Kosten geltend zu machen.

Und versuch eher weniger, einfach mal so eine Aufstellung zu schicken, wie x Heizlüfter mal y Stunden, das sagt gar nichts.

Zudem müsstest Du dem vermieter auch einen gewissen Grad an Verschulden zurechnen können.

Wenn die Heizung ausfällt und des kommen sobald als möglich ein Paar Heizungsfachleute, die daran herumbasteln, es nicht in Gang bekommen, dann eine neue Heizung eingebaut wird und das zeitnah geschieht, also nicht sofort, keine Heizungsfirma kann das über Nacht leisten, was hat der sich zu Schulden kommen lassen?

Also wirst Du eher drauf sitzen bleiben, so leid mir das tut.

Du könntest eine Mietminderung durchführen. Heirzu rate ich jedoch an, das nicht ohne rechtlichskundlichen Profi zu unternehmen.


Auch hierbei gilt jedoch, dass eine Frist eingeräumt werden müsste, binnen dieser der Mangel beseitigt werden kann, erst dann kann man mindern, nicht sofort.

Das hab ich mir so schon fast gedacht.

Es lief folgendermaßen ab:

Vor ca. 2 Wochen meldeten wir unverzüglich nach dem Ausfall (am selben Tag), dass die Heizungsanlage defekt ist.

Auf die Frage, ob denn die Stromkosten der Heizungslüfter übernommen werden würden, hat sie zu Beginn mit einem JA geantwortet (jedoch ohne schriftlichen Beweis - telefonisch)

Eine Woche später - eine Woche ohne Heizung UND ohne Warmwasser (das hängt nämlich auch daran) kam dann der erste Handwerker, der Ersatzteile einbauen wollte, was erfolglos war.

Heute - nochmal eine Woche später funktioniert das Ganze nun zum Glück wieder - aber 2 Wochen waren Warmwasser und Heizung nicht benutzbar. Wir mussten also wie gesagt mit dem Heizlüfter heizen. Als wir dann heute erneut nach den Stromkosten fragten, kam die Antwort, dass sie ja jetzt alles getan habe.

Ich merke allerdings, dass das wohl ziemlich mies für uns aussieht...

Ja, der Vermieter hat die zusätzlichen Heizkosten zu tragen. Freundlich anfragen und wenn er sich nicht beteiligen möchte, dann die Unterstützung eines Mietervereins oder Fachanwaltes suchen!

Aber nur, wenn man z. B. mittels Zwischenzähler genau belegen kann, wieviel Stromkosten dafür angefallen sind. Hat man nicht gemessen, Pech gehabt!

@bwhoch2

Zwischenzähler sind nicht notwendig, da der monatliche Verbrauch leicht zu ermitteln ist. Außerdem kann der Verbrauch auch berechnet werden.

Du hast bei einem Komplettausfall der Heizung in Wintermonaten das Recht die Miete für den Zeitraum auf 0,- € zu setzen (Miete incl. Heizung u. Nebenkosten = Bruttowarmmiete). In Deinem Fall kannst Du also 1/2 Komplettmiete einbehalten. Du hast mit Deinem Vermieter gesprochen und es ist unstrittig, dass die Therme ausgefallen ist. Also wäre die Minderung rechtens. Kommt der Betrag (1/2 Miete) ungefähr mit den verbrauchten Zusatzstromkosten hin? Anhand der letzten Stromabrechnung kannst Du Deinen Durchschnittswert / Monat errechnen und bei Deinem Stromlieferanten eine Zwischenabrechnung anfordern. 

Du solltest Deinen Vermieter schriftlich über Deine Vorgehensweise in Kenntnis setzen.

Ja, wenn sie denn gerichtsfest belegt und die eingesparten Kosten und Lasten der Therme abgezogen werden können. Viel Glück.

Inwieweit der Vermieter hier nun die zusätzlichen Stromkosten übernehmen muss, vermag ich nicht zu beantworten. Du hast aber durchaus die Möglichkeit, eine Mietminderung geltend zu machen, wenn die Heizung zwei Wochen nicht funktionierte. Deine Stromkosten kannst Du also über diese Möglichkeit geltend machen. Schaust Du dazu auch hier: http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrecht/artikel/artikel/mieterrechte-bei-defekter-heizung.html

Mietminderung nachträglich geht nicht.

@bwhoch2

Wenn der Schaden nicht absehbar ist, dann kann man auch nachträglich mindern.