Ausfahrt Parkplatz

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Bei Ausfahrten gilt nicht Rechts vor Links. Bei einem Baumarktparkplatz wird die Ausfahrt aber kaum von einer Straßeneinmündung unterscheidbar sein, daher gilt wie immer im Zweifel §1:

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Die Vorfahrtregelung des § 8 StVO bezieht sich nur auf Kreuzungen und Einmündungen, wenn diese dem öffentlichen Verkehr als Verkehrsfläche gewidmet sind. Bei der Beurteilung, ob eine Kreuzung oder Einmündung vorliegt, ist die Straßenbenennung ohne Bedeutung (OLG Hamm VerR 1979, 357). Die Vorfahrtregeln gelten daher nicht beim Einfahren in eine nur über einen abgesenkten Bordstein und Gehweg erreichbare Straße; diese bildet keine Einmündung (Kar VR 94 362) (siehe hierzu Einfahren: § 10 StVO).

Keine Einmündungen im Sinne von § 8 StVO sind Ausfahrten, die zwar dem öffentlichen Verkehr dienen (aus Parkplätzen, Tankstellen und Parkhäusern, Betriebshöfen), aber nicht dem durchgehenden Verkehr (BGH VR 85 835). Wer diese Ausfahrten in Richtung Straße benutzt, muss sich nach § 10 StVO (Einfahren) verhalten und warten. Dazu gehören auch von der durchgehenden Straße abzweigende erkennbar nur der Anschließung an den Verkehr dienende gemeinsame Zufahrten zu einer Häusergruppe (Bay VRS 65 223).

Quelle: www.medienwerkstatt-online.de/.../Lehrerinformation-Vorfahrt-Grundregel.pdf

bei einer ausfahrt vom Baumarkt fährt man einem abgesenkter Bordstein runter und das bedeutet das die Autos auf der strasse vorfahrt haben..ist genau so als wenn man aus einer Hauseinfahrt kommt..

Wenn Du aus einer Ausfahrt auf die Straße fährst, sind die auf der Straße vorfahrtsberechtigt, es sei denn, es ist durch Schilder anders geregelt.

wenn nichts durch schilder geregelt ist rechts vor links

sorry ich dachte auf dem parkplatz,aufahrt natürlich nicht