Ausdruck elektronische Lohnsteuerkarte falsch?
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage bezüglich meiner elektronischen Lohnsteuerkarte. Ich habe im Jahr 2018 von meinem ersten Arbeitgeber ein Gehalt bezogen. Für ein halbes Jahr bin ich einem weiteren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nachgegangen. Dieses sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis habe ich in Lohnsteuerklasse 1 versteuert und darüber auch den richtigen Ausdruck erhalten.
Bei meinem anderen Arbeitgeber, bei dem ich das komplette Jahr beschäftigt war, habe ich während das andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis lief, mein Gehalt in Lohnsteuerklasse 6 versteuert. D.h. von Januar bis April in Lohnsteuerklasse 1, von April bis Oktober in Lohnsteuerklasse 6 und von November bis Dezember wieder in Lohnsteuerklasse 1. Auf den monatlichen Abrechnungen ist auch jeweils die richtige Steuerklasse vermerkt, 1 beziehungsweise 6.
Mein Arbeitgeber hat mir jetzt den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerkarte für das Jahr 2018 zugestellt und auf dem Ausdruck ist vermerkt, dass ich lediglich in Lohnsteuerklasse 1 versteuert hätte, obwohl ich auf meinen monatlichen Abrechnungen Lohnsteuerklasse 1 beziehungsweise Lohnsteuerklasse 6 vermerkt habe.
Ist das richtig so? Oder muss der Arbeitgeber mir für Januar bis April die Lohnsteuerklasse 1 bescheinigen, von April bis Oktober die Lohnsteuerklasse 6 und von November bis Dezember wieder die Lohnsteuerklasse 1? Also insgesamt 3 Bescheide?
MfG Philipp
3 Antworten
Hi Philipp,
du mußt einfach unterscheiden zwischen der monatlichen Lohnsteuer und der jährlichen Einkommensteuer: die Lohnsteuer wird monatlich vorab einbehalten vom Arbeitgeber und die Höhe dieser Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse!
Die Einkommen-Steuerabrechnung erfolgt jährlich im Folgejahr und ist unabhängig von der Lohnsteuerklasse! Das Finanzamt errechnet anhand deiner Angaben einen Durchschnittssteuersatz und demzufolge wird deine tatsächliche Steuerlast festgestellt.
Gruß siola55
Mein Arbeitgeber hat mir jetzt den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerkarte für das Jahr 2018 zugestellt...
Du meinst wohl die Jahreslohnsteuerbescheinigung für 2018???
zu 1.
Was Sie hier eintragen müssen, entnehmen Sie bitte Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung zuletzt ausgewiesene Steuerklasse (Steuerklasse 1 bis 5) tragen Sie bitte in Zeile 5 ein. Waren Sie bei mehreren Arbeit gebern gleichzeitig beschäftigt, tragen Sie bitte die Angaben aus den Lohnsteuerbescheinigungen mit den Steuerklassen 1 bis 5 in die erste Spalte und daneben die zusammengerechneten Beträge aus den Lohnsteuerbescheinigungen mit der Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse ein.
Sorry - dies betrifft den Papierantrag... bei Elster einfach 2. Lohnsteuerkarte "hinzufügen"...?
zu 2.
Meinst du einen evtl. Erstattungsbetrag? Dieser wird bei Elster mit Minuszeichen angegeben...
Nein, dein Arbeitgeber braucht dir nur eine Karte auszustellen. Wozu sollte das denn gut sein, 3 Meldungen zu erstellen? Finanzamt und Arbeitnehmer müssten dann alles umständlich zusammen rechnen. Lohnsteuerklasse werden die halt einfach die letzte (Dez.) eintragen.
Das Finanzamt interessiert sich nicht für Lohnsteuerklassen, es nimmt einfach dein Gesamteinkommen und errechnet daraus die zu zahlende Steuer. Das wird dann mit der bereits entrichteten Steuer abgeglichen, es kommt zur Rückzahlung bzw. Nachzahlung.
Der Arbeitgeber überträgt die Daten elektronisch an sein Betriebsfinanzamt und gibt Dir einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für den gesamten Beschäftigungszeitraum 2018.
Und ob er darauf die Steuerklasse 1 oder 6 oder eine andere bescheinigt ist völlig egal.
Wichtig ist, dass die Zahlen insgesamt stimmen.
Vielen dank für deine Antwort.
Hallo Siola55,
vielen Dank für deine Antwort.
Kannst du mir eventuell folgende Fragen beantworten?
Grüße Philipp