Ausbildungswechsel... vom Lager zum Einzelhandel - Kindergeld?

4 Antworten

Ruf bei der Kindergeldkasse an, und frag die, ob du tauschen kannst. Denn die wollen wissen was du nun machst und was du im einzelhandel verdienst.

Ab 2013 ist die Ausbildungsvergütung unerheblich, man bekommt Kindergeld wenn man eine Ausbildung macht egal wieviel man verdient.

@annette27

Danke, das ist neu, das wußte ich nicht

Nein Deine Mutter bekommt weiterhin Kindergeld wenn Du jetzt eine neue Ausbildung beginnst. Die Tochter einer Freundin hat nach drei Monaten abgebrochen, dann eine Schule besucht und wieder eine Ausbildung bekommen, das Kindergeld gab es weiterhin.

Kein Problem. Eine abgeschlossene Ausbildung würde die Situation etwas verändern aber selbst dann, in einer 2.Ausbildung würde Kindergeld gezahlt werden sofern U25.

Deine Mutter bekommt weiter Kindergeld. Es müssen nur die Voraussetzungen vorliegen (Ausbildung oder Suche nach einem Ausbildungsplatz). Die Zahl der Ausbildungen, abgeschlossen oder angefangen, spielt keine Rolle.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html

Die Zahl der Ausbildungen, abgeschlossen oder angefangen, spielt keine Rolle.

das würde ich in abrede stellen, da oftmals von erstausbildung gesprochen wird. ist diese erfüllt entfällt der anspruch auf kindergeld, weil die grundlage zur selbstversorgung gelegt wurde. zweitausbildung käme dann eher in den bereich luxus.