Ausbildungsvertrag unterschreiben aber noch nich sicher ob ich es Ausüben möchte?

5 Antworten

noch für das BK (was ist das?) bewerben, heißt ja, dass du dort vielleicht nicht genommen wirst. Du hast dir doch was dabei gedacht, als du den Ausbildugnsvertrag unterschrieben hast. Dann bleibe doch dabei - oder was ist da los? Oder war das von Anfang an für dich nur 2. oder 3. Wahl?

BK=Berufskolleg, die Ausbildung sollte nur eine Notlösung sein.

Hi, ich antworte dir mal ausführlich:

Kündigung von Ausbildungsverhältnissen

Die Voraussetzungen für die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen sind durch das Berufsbildungsgesetz und die Rechtsprechung streng reglementiert. Die Möglichkeiten sind je nach Fortschritt des Ausbildungsverhältnisses unterschiedlich:

Kündigung vor Ausbildungsbeginn

Das Bundesarbeitsgericht hat diese gesetzlich nicht direkt geregelte Frage dahingehend entschieden, dass ein Berufsausbildungsvertrag bereits vor Beginn der Berufsausbildung ohne Einhaltung von Fristen von beiden Seiten gekündigt werden kann, wenn die Parteien keine abweichende Regelung vereinbart haben.
Für den Fall, dass ein Auszubildender bei Ausbildungsbeginn einfach nicht erscheint, gibt es keine Sanktionen, da das Berufsbildungsgesetz eine Schadenersatzpflicht nur bei vorzeitiger Beendigung nach der Probezeit vorsieht.

Kündigung in der Probezeit

Die Probezeit wird im Berufsausbildungsvertrag vereinbart. Sie muss mindestens einen Monat und darf nicht mehr als vier Monate betragen. Wie der Name schon sagt, dient sie der Erprobung des Ausbildungsverhältnisses. Dementsprechend ist die Kündigungsmöglichkeit in der Probezeit stark erleichtert. Innerhalb der vereinbarten Probezeit kann jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist und ohne besonderen Kündigungsgrund beiderseitig gekündigt werden. Zu beachten ist aber das Maßregelungsverbot: Danach darf seitens des Arbeitgebers nicht schon deshalb gekündigt werden, weil der Auszubildende die ihm zustehenden Rechte ausübt, also z.B. auf die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes hinweist.
Weiter ist zu beachten:

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie muss dem Kündigungsempfänger noch vor Ende der Probezeit zugegangen sein.
Kündigt der minderjährige Auszubildende, so benötigt er die vorherige Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Kündigt der Betrieb einem minderjährigem Auszubildenden, so muss die Kündigungserklärung gegenüber dem gesetzlichen Vertreter abgegeben werden.
Die Kündigung während der Probezeit führt grundsätzlich nicht zu Schadenersatzansprüchen.
Auch die Kündigung während der Probezeit darf nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, z.B. gegen den besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz, im Erziehungsurlaub, etc.

Denk dran: einem Betrieb oder einer Schule kannst du IMMER, aber kurzfristig eine neue Stelle finden nicht. Deshalb unterschreibe, denn absagen kannst du jederzeit !

absagen*

Musst du nicht du kannst auch noch ein Tag davor telefonisch absagen. Bewerbe dich einfach und dann schau mal was dir eher zusagt.

Vor Beginn bzw in der Probezeit ist der Vertrag jederzeit kündbar.

Im Interesse anderer Kandidaten sollte der Betrieb aber so fix wie möglich benachrichtigt werden.