ausbildungsvertrag gekündigt, wo muss man bescheid geben?

3 Antworten

Wenn Du Arbeitslosengeld bekommen willst, solltest Du unverzüglich das Arbeitsamt bzw. JobCenter informieren. Außerdem solltest Du über die Gründe noch einmal sorgfältig nachdenken. Wenn eine Kündigung beim Amt nicht nachvollziehbar ist, bekommst Du eine Sperre.

meine ausbildung hat am 01.08.17 begonnen, habe einen monat vorher dort gearbeitet - demnach konnte ich ohne grund kündigen

Sieht das Amt aber anders..

@KaeteK

Dann hast Du ja nicht lange durchgehalten. Das wird schwierig werden. Die Kündigung musst Du beim Arbeitgeber nicht begründen. Das Amt will schon Gründe wissen. Wenn Du einfach keinen Bock hast, wird das Amt Dir eine Sperre verpassen. Wenn es triftige Gründe gibt, könnte die Sperre entfallen.

ich habe bei der arbeitsagentur angerufen und bescheid gegeben, daraufhin hat er gefragt weshalb, musste aber nicht zwingend darauf antworten, soll jetzt in den nächsten tagen vorbei kommen

@jauschka

Da wirst Du schon noch gefragt werden!

was ist denn diese sperre?

@jauschka

wen du selber  kündigst ohne wichtigen Grund sperrt dir das Amt für 3 moste jede Leistung aber du hast noch keinen Anspruch erworben..

@herakles3000

arbeitslosengeld, kindergeld etc. meinst du?

Der Ausbildungsbetrieb wird das abmelden bei Berufsschulen und sonstigen Partnern übernehmen. Um sicher zu gehen, kannst du aber bei deiner Zuständigen Stelle (z.B. IHK) deine Kündigung mitteilen.

.... bei Mami bzw.Papi, denn die müssen das Kindergeld abbestellen.