Ausbildungsvertrag aber noch keinen Führerschein?

3 Antworten

Hallo,

das ist natürlich eine blöde Situation.

Stand das mit dem Führerschein nur in der Stellenanzeige oder steht es auch im Ausbildungsvertrag?

Wurde im Vorstellungsgespräch speziell diese Thematik aufgegriffen?

Daran kannst du schon sehen, wie wichtig es wirklich ist!

Wenn alle Antworten JA lauten, dann solltest du die "Flucht nach vorne" ergreifen und zum einen den Inhaber der Fahrschule und zum anderen deinen Ausbildungsbetrieb ansprechen.

Mit beiden die Problematik offen und ehrlich besprechen. Es geht ja hier nur um einen kurzen Zeitraum. Da lässt sich sicher eine Lösung finden.

Viele Grüße und viel Erfolg

Michael

Im Ausbildungsvertrag ist es nicht vermerkt und auch im Vorstellungsgespräch wurde es auch nicht angesprochen. Ich hoffe wirklich, dass der Führerschein nicht Voraussetzung ist, diese Ausbildung ist mein Traumberuf und es hat anderthalb Jahre gedauert, sie überhaupt zu finden :-(

@Heelyfan

Dann dürfte es ja wirklich nicht so wichtig sein.

Das musst du aber selbst beurteilen. Denn du hast nicht geschrieben, welche Ausbildung du beginnst.

Oftmals wollen die Unternehmen das, damit sie sicher ein können, dass der Arbeitnehmer auch flexibel ist und unter Umständen an anderen Arbeitsstätten eingesetzt werden kann.

Wenn es sich aber um einen Arbeitsplatz handelt, der sicher immer am gleichen Ort ist und du nicht während der Arbeitszeit auswertige Termine wahrnehmen musst, spielt der Führerschein eigentlich keine Rolle.

Es muss natürlich gewährleistet sein, dass du immer pünktlich an der Arbeit bist.

Gruß Michael

Es geht um die Ausbildung zur Personaldienstleistungskauffrau. An sich habe ich einen festen Arbeitsplatz mit perfekter Busverbindung. Allerdings werde ich von Zeit zu Zeit auch im Außendienst eingesetzt werden und es finden auch immer mal wieder Seminare im Hauptsitz statt, welcher in einem anderen Bundesland liegt. Ich denke daher kommt auch diese Führerschein-Voraussetzung.

Danke für deine Hilfe!

@Heelyfan

Dann muss ich meine Antwort leicht revidieren.

Ich gehe zwar davon aus, dass du zu Beginn der Ausbildung noch nicht (oft) und vor allem nicht alleine in den Außendienst gehen wirst, doch ist für diese Tätigkeit der Führerschein schon erforderlich.

Von daher würde ich wirklich erst mit dem Inhaber der Fahrschule sprechen und abklären, bis wann du den Führerschein haben wirst.

Danach ist es sicher ein Vertrauensbeweis dem neuen Arbeitgeber gegenüber, wenn du ihm die Verzögerung mitteilst. Du kannst es ja begründen und die werden sicher Verständnis haben.

Viele Grüße

Michael

Moin,
also wenns da um ein paar Wochen geht, sollte das Unternehmen das eigentlich verstehen. Soll dann halt schon recht zügig gehen.

Wenn du das plausibel erklären kannst (so wie hier), dann ist das eigentlich kein Problem.

Wie das der Personalchef der Firma sieht, weiß ich natürlich nicht ;-)

Lg
Oli

Ich kann mir schwer vorstellen, daß die Firma Dir einen Vertrag gegeben hat, obwohl Du eine unabdingbare Voraussetzung, nämlich den Besitz eines Führerscheins, zum Zeitpunkz der Vertragsunterzeichnung nicht erfüllen konntest.

So ist das allerdings. Oder der "zwingend erforderliche" Führerschein war nur eine Phrase und ist bestenfalls doch nicht ganz so zwingend erforderlich. 

Sie waren sich von vornherein darüber bewusst, dass ich NOCH keinen Führerschein habe und in der Stellenanzeige stand, dass ein Führerschein zwingend erforderlich ist.