Ausbildungsvertrag - auch ohne betrieblichen Ausbildungsplan gültig?

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Gemäß § 11 BBiG muss der Ausbildungsvertrag/die Vertragsniederschrift die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung enthalten. Das ist letztendlich nichts anderes, als der betriebliche Ausbildungsplan.

Fehlt dieser, wird aber nicht der gesamte Ausbildungsvertrag ungültig. Vielmehr ist der Ausbildende verpflichtet, diesen nachzureichen.

Letztendlich spielt es für dich aber gar keine Rolle, da Du das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit grundlos und fristlos kündigen kannst.

Ungültig weiß ich jetzt nicht. Es muss einer da sein, das ja. Steht auch in § 11 BBiG.

In vielen Ausbildungsverträgen ist so ein Plan gar nicht oder wirklich nur sehr rudimentär enthalten.

Ja, er ist (leider) auch ohne diesen Plan gültig.

Du hast wohl auch Deine Urlaubstage für die Ausbildungsdauer noch nicht eingereicht, um diese in den persönlichen Ausbildung- und Versetzungsplan einarbeiten zu können.