Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr beträgt 300€ brutto?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei weniger als 325,- € Ausbildungsvergütung brutto trägt der Arbeitgeber sämtliche SV-Anteile selbst.

Ja das ist auch wenig. Leider geht noch Rentenversicherung und Krankenversicherung weg.

nöööö....
das muss der AG noch obendrauf zahlen... und zwar den AG und AN Anteil

@verreisterNutzer

Ok! kein Eigenanteil? Oder ist die Ausbildungsvergütung zu niedrig?

@rotweinfan67

Arbeitnehmeranteil ja; muss aber vom AG getragen werden.

Ausbildungsvergütung zu niederig; sehr wenig... leider....

@verreisterNutzer

Stimmt , sie ist unter 325 € deswegen trägt der Arbeitgeber die Pflichtversicherungen allein. Wieder was gelernt!! Danke

Solange Deine Ausbildungsvergütung 325 Euro nicht überschreitet, muss der Arbeitgeber auch Deine Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.
300x12 =3.600
325x12 =3.900
Zahlt der Ausbildungsbetrieb Dir dazu noch Urlaubs u. Weihnachtsgeld, wird nur der Betrag über Jahresgehalt 3.900 Euro sozialversicherungspflichtig...
Einkommenssteuer wird erst fällig wenn Du 9.600 € (abzg. 1.000 werbungskostenpauschale=8.600 €) Jahresgehalt erreichst.

Zu Deiner Beruhigung bleiben Dir die vollen 300 unter den angegebenen Bedingungen erhalten.

Hallo,

rotweinfan67 hat zu tief ins Glas geschaut... :-) (sorry, der musste sein)

Nein, bei 300 € Monatsbrutto erfolgen keine Abzüge mehr. Der Arbeitgeber muss seinen Anteil zur Sozialversicherung zahlen, du bist bei diesem Gehalt davon befreit.

LG, Chris


rotweinfan67 hat zu tief ins Glas geschaut... :-) (sorry, der musste sein)

:)... passt schon


du bist bei diesem Gehalt davon befreit.

Nein....
Ausbildungsvergütung ist grundsätzlich SV pflichtig

ABER:


Der Arbeitgeber muss seinen Anteil zur Sozialversicherung zahlen

Stimmt... da fehlt aber noch was,
es muss heißen:

Der Arbeitgeber muss seinen Anteil und den Arebitnehmeranteil zur Sozialversicherung zahlen



@verreisterNutzer

jaja, s und d liegen direkt nebeneinander und machen aus deinen Anteil seinen Anteil :-)... ich wünschte ich könnte behaupten, der Rotwein wäre da auch Schuld dran ^_^

Funfroc du Volldepp!!! Sorry der musste auch sein!!

@rotweinfan67

Weist du was der Unterschied zwischen einem niveauvollen, nicht ganz Ernst gemeinten, Seitenhieb und einer niveaulosen Beleidung ist?

Nein? Du hast den Unterschied gerade aufgezeigt.

@Funfroc

Ich sag das anderst!!! Wer austeilt so wie du auch wenn,s NUR  deiner Meinung nach Witzig war , der muß halt einstecken....Sorry bist halt an den falschen geraten! Ich fands nämlich nicht komisch da ich zuerst versucht habe bei der Fragestellung eine gute Antwort zu finden. Da war keine blöde Antwort dabei. Überlege dir vielleicht ob du das gewisse Niveau hast. Oder lass einfach solche zukünftigen Seitenhiebe.

@rotweinfan67

Es ist aber immer noch ein Unterschied vorhanden zwischen einem (aus deiner Sicht vielleicht schlechtem) Witz und einer (aus jeder Sicht) klaren Beleidigung.

Wenn du also keinen Humor hast, kann ich nichts dafür.

Wenn du mich hingegen beleidigst, kannst du was dafür.

Falls dir der Unterschied damit noch nicht klar ist, empfehle ich "darf er das" von Chris Tall.

@Funfroc

Ok ich entschuldige mich dafür!!   Das " Voll" nehm ich weg

@rotweinfan67

Hab das doch vorher kommentiert.... ich erklärs dir nochmal!!! Wenn ich eine Frage versuche zu beantworten auch wenn es vielleicht nicht die richtige Antwort war, brauch ich keine Stichelei auf meinen ACCNamen. Angefangen hast doch du..... du kennst mich nicht ,also weist du auch nicht wie jemand darauf reagiert. Wer macht jetzt hier Mimmimi? Das bist nämlich du weil du jemand an der falschen Stelle erwischt hast.und der sich gekränkt fühlt. Vielleicht mußte es mal sein das jemand so auf deine Kommentare reagiert... Eins mußt du dir merken " Ich bin ich und ich werde immer ich bleiben. deswegen rücke ich nicht von meiner Meinung ab. Ich empfand es genauso als Beleidigung.!!! Überleg vielleicht selber erstmal deine Kommentare bevor du sie schreibst..... So Thread Closed!!!

@rotweinfan67

ok, die Mimimi-Franktion... Du hast natürlich Recht.

Sorry an Amoremia, das gehört alles nicht zu deiner Frage.

@rotweinfan67

@ rotweinfan67:

Überleg vielleicht selber erstmal deine Kommentare bevor du sie schreibst

Das solltest vor allem und in erster Linie Du Dir merken!!

Aber möglicherweise hast Du Deine Kommentare in meinem Fall (Erklärung, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld bestehen kann) vernebelt im Rotweindunst geschrieben:

Doch du Dummbeutel!!!

und

Mich kotzt sowas an! Ich hoffe du vereckst bald !

rotweinfan67 hat zu tief ins Glas geschaut... :-) (sorry, der musste sein)

Das kommt bei rotweinfan67 wohl öfters vor - teils mit entsprechenden Folgen mit Ausrastern.

Hier ein Zitat aus einem Kommentar von ihm auf meine ausführliche Erläuterung zu einem möglichen Rechtsanspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld:

Mich kotzt sowas an! Ich hoffe du vereckst bald !