Ausbildungsvergütung & Hartz IV - Anrechnung. Wie läuft das??

4 Antworten

Deine Eltern kriegen kein ALG II mehr für Miete und Heizung für dich, siehe meinen Kommentar hier. Dies greift ab dem Monat, in dem dir deine erste Ausbildungsvergütung zufließt.

Falls ihr dann Probleme habt, die Miete zu zahlen, kannst du für diesen Monat ALG II für dich als Darlehen erhalten, siehe SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 4.

Gruß aus Berlin, Gerd

wenn sein einkommen nicht hoch genug ist zum bestreiten seines bedarfs, dann erhalten die eltern weiter alg2 für ihn

@markusher

Inklusive seines Kindergeldes kommt er auf ca.758 € anrechenbares Einkommen, davon gingen zunächst ab 18 unter 25 derzeit min.339 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab.

Es blieben also ca.419 € für seinen Bedarf an den angemessenen Wohnkosten übrig.

Da müsste es schon nicht mit rechten Dingen zugehen, könnte er seinen Bedarf damit nicht decken.

@isomatte

das kommt auf die höhe der miete an.

@markusher

Sicher, aber selbst wenn es nur 3 Personen wären, müsste die angemessene Warmmiete dann mehr als 1200 € betragen.

@isomatte

das ist für ein wohnklo in münchen oder anderorts im wilden westen nicht schwierig

@markusher

Das stimmt zwar, aber selbst für München liegt ( Stand 01.10.2018 ) die Mietobergrenze für angemessene KDU - für 3 Personen bei 1040 € zzgl.Heizkosten, Wassererwärmung.

Genau kann man das erst nach allen benötigten Infos sagen.

Wie alt bist du, was bekommst du dann Netto auf dein Konto gezahlt, was musst du im Monat für deine notwendigen berufsbedingten Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten ausgeben, wie viele Personen inkl.dir wohnen in der Wohnung und was zahlen deine Eltern an Warmmiete, ohne den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom ?

Zuerst müsste einmal dein Bedarf nach dem SGB - ll feststehen, dass wäre dann min.der derzeitige Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt + dein Anteil für die Warmmiete, die Warmmiete wird also durch die Personen in der Wohnung geteilt, dass zusammen ergibt dann deinen Bedarf.

Angenommen du wohnst mit deinen Eltern alleine und sie zahlen 600 € für die Warmmiete, dann läge der Kopfanteil für die Miete bei jeweils 200 € und dazu käme dann min.derzeit noch dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 339 €, wenn du zwischen 18 - 24 bist.

Dann würde dein Bedarf bei min.339 € + 200 € = min.539 € im Monat liegen.

Nun würde das Jobcenter anhand deiner Brutto Vergütung deine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnen, dass wären zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen dann 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 1050 € Brutto wären das dann 100 € Grundfreibetrag + 180 € Freibetrag ( 20 % von 100 € - 1000 € Brutto ) + 5 € Freibetrag ( 10 % von 1000 € - 1050 € bzw.max.1200 € ) Brutto, insgesamt wären das dann 285 € an Freibetrag.

Mit Steuerklasse 1 als Single solltest du mit 1050 € Brutto etwa 839 € Netto auf dein Konto bekommen, davon würden dann diese 285 € Freibetrag theoretisch abgezogen und würden ca.554 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben.

Zu diesen ca.554 € anrechenbarem Erwerbseinkommen käme dann dein Kindergeld von min.204 € ( ab Juli 2019 ) und würden ca.758 € gesamtes anrechenbares Einkommen ergeben.

Liegt dein Bedarf nach dem SGB - ll dann unterhalb dieses anrechenbaren Einkommens, dann würdest du auch als unter 25 jähriges Kind nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern gehören, sie würden dann also für dich keine Leistungen mehr bekommen.

Es würde dann nicht nur dein Regelbedarf, sondern auch dein Anteil deiner Wohnkosten entfallen.

Nun müsste man wissen ob du zur Deckung deines Bedarfs noch etwas von deinem Kindergeld benötigst oder nicht, denn der nicht mehr benötigte Teil des Kindergeldes würde dann wieder zum Einkommen eines Elternteils und dementsprechend mindernd auf den Rest der BG - angerechnet.

Hätte dieser Elternteil sonst kein weiteres Einkommen auf das es schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würde, dann könnte es vom Kindergeld dann min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Bliebe man nun einmal bei dem Beispiel mit den 539 € Bedarf für dich, dann würdest du auch ohne etwas von deinem Kindergeld zu benötigen deinen Bedarf mit den ca.554 € anrechenbaren Erwerbseinkommen decken können, es sei denn du müsstest monatlich mehr als 70 € für deine notwendigen berufsbedingten Aufwendungen ausgeben müssen.

Dann könnte alles was über diesen 70 € liegt auf Nachweis zusätzlich von deinen angenommenen ca.554 € anrechenbaren Erwerbseinkommen abgesetzt werden.

Geht man also davon aus das du vom Kindergeld nichts mehr benötigen würdest, dann hättest du deine ca.839 € Netto die du auf dein Konto bekommen würdest, davon müsstest du deinen Eltern dann zumindest deine angenommenen 200 € Anteil für die Warmmiete zahlen + deinen Anteil für den normalen Haushaltsstrom + ggf.einen Anteil für Telefon / Internet usw.wenn du dieses auch nutzen würdest.

Dann käme noch ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung dazu oder du machst das dann selber, der Rest deiner ca.839 € Netto wären dann deine.

Deine Eltern hätten durch die Anrechnung deines Kindergeldes nicht wirklich weniger, ggf.sogar diese besagten 30 € mehr als vorher, nur müssten sie dann dein Kindergeld für die Deckung des Bedarfs der restlichen BG - einsetzen und könnten es nicht mehr für deinen Bedarf verwenden.

von deinem bruttogehalt werden die freibeträge ausgerechnet: 100 euro freibetrag bis 1000 euro noch einmal 20%. diese summe wird dann von deinem nettogehalt abgezogen und bildet dein anrechenbares einkommen. dein bedarf besteht aus regelsatz deiner alterstufe und mietanteil. davon abgezogen wird dein anrechenbares einkommen und das kindergeld. wenn dies genügt um deinen bedarf zu decken bist du aus der bg deiner eltern raus. deinen eltern wird nur das überschüssige kindergeld vom bedarf abgezogen.

du zahlst dann zu hause deine anteile miete, strom, internet/telefon, lebensmittel, kosmetika an deine eltern. vom rest bestreitest du deine anderen kosten:kleidung, fahrtkosten etc.

Wenn du genug Geld verdienst um für dich selber aufzukommen bist du aus der Bedarfsgemeinschaft raus, das heißt du bekommst keiner Leistungen mehr. Deinen Eltern darf aber nichts abgezogen werden (du musst nicht für deine Eltern aufkommen). Allerdings musst du auch deinen Mietanteil selber bezahlen.

https://hartz4widerspruch.de/news/darf-das-einkommen-meiner-kinder-angerechnet-werden/

Ja ich ziehe auch voraussichtlich, wenn alles klappt, mitte september aus aber ich bin mir nicht sicher wie das vorher abläuft und wie viel mit dann bis dahin abgezogen wird, da das mitten im monat ist

@nguyenj

bis zum zufluss erhältst du weiter alg2 oder eben deine eltern für dich. sobald das einkommen auf deinem konto eingeht, meldest du das dem jc und die berechnen dann wie es weiter geht.