Ausbildungssuchend gemeldet - Darf ich nebenher Geld verdienen?
Hallo!
Die Frage steht eigentlich oben. Ich habe einen kleinen Nebenjob, aber als "Freelancer" sozusagen, was ja meines Wissens nach eigentlich als eigenständiger Beruf angesehen wird. Ich habe also keinen Arbeitgeber der mir Versicherungen zahlt.
Darf ich überhaupt Geld durch so eine Arbeit annehmen? Und wenn ja, wie viel?
Ich kenne mich da leider nicht aus.
LG
3 Antworten
natürlich darfst du auch als Selbständiger eine Tätigkeit aufnehmen, benötigst dafür aber eine Gewerbeanmeldung bei deiner Gemeindeverwaltung.
Diese Tätigkeit und das Einkommen musst du aber auch der Bundesagentur für Arbeit angeben, wenn du dort gemeldet bist.
Ist es richtig, dass Du lediglich als arbeitssuchend gemeldet bist, ohne Leistungen vom Arbeitsamt zu beziehen? Wie bist Du dann krankenversichert? Natürlich darfst Du einer Tätigkeit nachgehen! Nur muß diese auch angemeldet werden und Du mußt Dich selber um die Krankenversicherung kümmern! Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung werden auch nicht eingezahlt, so dass Du hieraus keinerlei Ansprüche hast! Wenn Du einen Ausbildungsplatz gefunden hast, bist du dann auch sozialversicherungspflichtig angemeldet und Dein Arbeitgeber führt die Beiträge hierfür ab! Dort mußt du jedoch auch Deinen Nebenerwerb angeben und hoffen, dass der Arbeitgeber keine Einwände hat!
Du darfst IMMER Geld verdienen, sofern du die selbständige Tätigkeit oder das Gewerbe auch angemeldet hast. Du darfst SO VIEL DU KANNST verdienen.