Ausbildungsgehalt wird ganz einbehalten.

8 Antworten

Nein, sie dürfen es nicht. Das ist Diebstahl. Du verdienst das Geld, es gehört dir. Wende dich vielleicht mal ans Jugendamt, die helfen dir auf jeden Fall weiter, und wenn sie dich nur weitervermitteln.

Ich persönlich halte nicht viel vom Jugendamt. Stimmen aber die Fakten und sind nicht größere Beträge abzuzahlen aus welchen Gründen auch immer so stimme ich dem zu. Es kommt heute ja durchaus vor dass Jugendliche mit hohen Schulden in eine Ausbildung starten weil sie mit ihrem Handy oder am PC wo reingefallen sind. In dem Fall wäre es durchaus im Rahmen der Fürsorgepflicht der Eltern zu rechtfertigen. Unter Umständen. Am Ende ist es immer eine Einzelfallsache.

Also immer unter dem Vorbehalt: "Nach meinem Kenntnisstand oder Erfahrung!" -->

Deine Eltern sind "Deine unmittelbaren Vorgesetzten".... das heißt: Sie dürfen Dein Geld verwalten, solange Du minderjährig bist.

Allerdings muss Dir gestattet werden, einen angemessenen Umgang mit Geld zu erlernen. Das ist ein Teil ihres "Erziehungsauftrages";- Dich altersangemessene und -altersübliche Anforderungen erlernen zu lassen: Dazu gibt es z.B. das Taschengeld. Du sollst ja lernen, mit Eintritt Deiner Volljährigkeit wenigstens einigermaßen in dieser Welt zurechzukommen. Die Miete, Deinen Ernährungsbedarf, Kleidung, Hygiene, Strom, Versicherungen... von Deinem Lohn so einzuberechnen, dass der Minat nicht 18 Tage "zu kurz" ist... und das jeden Monat!! Du hast also Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld. Dieses "angemessen" ist natürlich ein dehnbarer Begriff,- aber den gibt es zumindest- und Empfehlungen dazu.

Dein Kindergeld... und auch einen angemessenen Teil Deines Ausbildungsgehaltes (Du nennst das ja selber im bekannten Begriff: "Kostgeld") können Deine Eltern für Deinen Unterhalt verwenden... der Rest müsste wenigstens auf Deinem Konto angelegt werden. Die Vermögenssorge für Dich zu haben heißt nicht, Dein Geld für eigene Interessen auszugeben. Wenn also Dein Führerschein davon bezahlt wird ist alles klar, wenn Papa sich einen neuen Mercedes davon vor die Tür stellt nicht..

Du kannst Dich ja mal bei Deinem Jugendreferenten im Ort (hat vielleicht auch den Namen "Jugendpfleger" o.ä.) erkundigen. Geh ins Jugendzentrum... dort sitzt auch ein Sozialpädagoge, der Dir wenigstens eine gute Anlaufstelle vermitteln kann.

Und wenn alles nicht hilft, kannst Du Dich auch mal beim Jugendamt beraten lassen.

Oder Du lässt Deinen Ausbildungsmeister vermitteln... oder Onkel Hans, Tante Klara... jemand, dem Du vertraust und der mit Deinen Eltern kann.

Sincerly Norbert

Hier treffen 2 Welten aufeinander: Folgendes stimmt: Die Eltern haben in Ihrem Erziehungauftrag dem Heranwachsenden den Umgang mit Geld beizubringen. Folgendes stimmt nicht: 1. Deine Eltern dürfen ohne deine Zustimmung kein Geld vom Konto nehmen, auch wenn sie eine Vollmacht haben. 2. Der Auszubildende, obgleich seines Alters, ist im Rahmen seiner Ausbildungsvergütung voll geschäftsfähig. Der Einbehalt seitens seiner Erziehungsberechtigten, auch wenn diese noch so gut Absichten haben, erfüllt den Bestand der Unterschlagung.

@kevke

Teil 2 ist nicht so einfach: "....Mit dem Beginn der Ausbildung (§ 113 BGB) liegt eine Teilgeschäftsfähigkeit vor. Allerdings können die Eltern erwarten, daß sich ein Kind (im Sinne des BGB) an seinen Unterhaltskosten beteiligt.

Eine "Zuteilung" des Geldes durch die Eltern ist rechtlich möglich. Aber pädagogisch sinnvoller wäre sicher, wenn die Jugendlichen den Umgang mit Geld selbst erlernen. Insbesondere dann, wenn das Kind (im Sinne des BGB) bald volljährig wird. (www.recht.de)

Ich weiß auch nicht, ob es hierbei darum geht sein Recht einzufordern... das könnte die Spannungen eher verschärfen: Nachdem ich nicht davon ausgehe, dass der Fragesteller bald volljährig sein wird und auf Biegen und Brechen sowieso von zu Hause ausziehen will... plädiere ich für eine Vermittlungsstrategie... Das Recht kann man sich immer noch holen... und dann sind wir wieder bei der Beratung durch das Jugendamt.

Ich denke, dass das Problem des Fragestellers sich nicht nur auf die Verwaltung seines Geldes beschränkt.

Sincerly Norbert

solange du minderjährig bist, dürfen deine eltern alles nehmen, sofern sie für deinen angemessenen unterhalt sorgen (kleidung, essen, warmmiete, strom etc.). also würde ich es an deiner stelle so machen: kleidung nicht bei kik kaufen, sondern im markenshop (müssen deine eltern natürlich bezahlen), taschengeld verlangen und berufsschulmaterial, immer wieder geld fordern für weihnachtsfeiern, sammelaktionen im büro etc. iss soviel du kannst (und nimm dir auch immer schön was mit zur arbeit, damit du das nicht vom taschengeld bezahlen musst), nimm den bus, auch wenn du mit dem rad fahren könntest etc.und vor allem würde ich achtgeben, dass du von deinem geld nicht noch geschwister ohne eigenes einkommen durchfüttern musst. in dem fall würde ich denen sagen, dass sie dafür den haushalt schmeissen müssen, andernfalls gibts für sie eben nur das allernotwendigste. es ist nämlich so, solange du dich finanziell beteiligst (und dabei mehr gibst als du selbst kostest) hast du auch ein recht drauf mitzuentscheiden, wie das geld ausgegeben wird. soll heissen: beim familienurlaub bleibt der erwerbslose bruder eben mal daheim, der hund des vaters ist zu teuer und man kann über eine abschaffung nachdenken, die kleine schwester kriegt eben nur deichmann-chucks, keinen nachtisch und das taschengeld wird reduziert, und die mutter muss auf den wöchentlichen theaterabend verzichten, wenn du was brauchst, was wichtiger ist. wenn du den eindruck hast, deine eltern zocken dich ab und machen die kohle selbst drauf (damit sie und ihre anderen kinder in luxus leben können), empfehle ich dir wirklch, zum jugendamt zu gehen,

Du solltest Dir ein eigenes Konto Bei der Bank einrichten da Du ein regelmäßiges Einkommen hast. Die Bank wird Dir alles nötige sagen. Du solltest auch bei der Bank sagen, daß die Papiere nicht nach hause geschickt werden sollten.Eventuell zum Lohnbüro Deiner Firma. Natürlich die Firma in Kenntnis setzen. Dann werden Deine Eltern staunen, daß kein Geld mehr kommt.

Gehe in eine Bank und eröffne ein Konto. Gehe zu deinem Arbeitgeber und teile ihm die geänderten Kontodaten mit.

Ich empfinde die Vorgehensweise deiner Eltern ehrlich gesagt als eine Frechheit. Kostgeld ja, aber komplett einbehalten? Finde ich ehrlich unverschämt.

Das habe ich versucht aber als Minderjähriger kann ich leider keins ohne meine Eltern eröffnen.

@5010Felix

Muss gehen, hab ich nämlich damals auch gemacht (Sparkasse, die haben extra Kontos für Azubis und Studenten).

@Mireilles

Ok danke ich probiers aus. Nur können meine Eltern meinen Arbeitgeber nicht zwingen es aufs alte Konto zu überweisen?

@Mireilles

Aber vielleicht hat sich das geändert, bin ja auch schon was älter.

Vielleicht kannst du auch Tante/Onkel/Opa/Oma fragen ob sie dir den Vertrag unterschreiben.

@5010Felix

Nö, können sie nicht.

Kurze Richtigstellung zu oben: Konto ohne Erwachsenen eröffnen ist wohl nicht mehr möglich.

Vielleicht, aber nur vielleicht, ist es auch möglich, dass dir dein AG das Gehalt bar auszahlt?