Ausbildungsbetriebwechsel: Unwohlsein, Aufhebungsvertrag & Konsequenzen?
Hallo liebe Community,
vielleicht findet sich ja jemand unter euch hier mit dem selben Problem oder hat es eventuell sogar schon hinter sich gebracht:
Ich bin bald mit dem ersten Ausbildungsjahr fertig und würde gerne in den Sommerferien den Ausbildungsbetrieb wechseln. Gründe dafür sind folgende:
- Ich fühle mich unwohl in dem jetzigen Betrieb und bekomme ständig mit wie auch andere Mitarbeiter das Unternehmen verlassen (großes Unternehmen, dass aber wenig auf die persönlichen Belange seiner Arbeitnehmer setzt und diese "klein hält" und regelrecht ausbeutet)
- meine Aufgaben entsprechen nicht denen meines Ausbildungsberufes (das haben sowohl ich als auch ein Azubi-Kollege von mir bereits mehrfach angesprochen, aber geändert hat sich nur kaum etwas dabei)
- Überstunden werden in keiner Weise vergütet oder als Zeitausgleich notiert und alles was zu viel gearbeitet wird, "schenkt" man praktisch dem Unternehmen (es wird sogar erwartet, dass man mehr arbeitet und länger bleibt), wodurch meines Erachtens die schulischen Leistungen bei mir drunter leiden
Als letzter Punkt gefällt mir die Branche nicht. Ich bekomme eventuell die Chance (Wahrscheinlichkeit recht hoch) durch Kontakte bei einem anderem Unternehmen anzufangen, dass in einer anderen Branche tätig ist, die mir auch viel mehr zusagen würde.
Nach der dargestellten Situation, in der ich mich befinde, nun zur eigentlichen Frage: Wenn ich mein Unternehmen verlassen möchte, reicht es theoretisch (wie ich mehrmals im Internet gelesen habe), wenn ich einen Aufhebungsvertrag vorbereite und diesen unterzeichnet meinem Unternehmen vorlege (erst wenn ich die neue Stelle sicher habe, das ist klar). Wird mein Unternehmen da so einfach zustimmen bzw. wie ist das in der Regel der Fall? Und muss ich mit Konsequenzen wie z.B. Schadensersatzzahlungen rechnen oder eher nicht, da ich die Ausbildung ja weiter mache?
Sobald ich die Zusage von dem neuen Betrieb habe will ich schnellst möglich aus meinem jetzigen Betrieb weg, da ich es an manchen Tagen kaum aushalte und mich wie rumgeschubst fühle. Natürlich gibt es ja auch gute Tage, jedoch würde ich das hauptsächlich wegen der Branche tun. Aber reicht das als Grund aus? Also Unwohlsein?
4 Antworten
Wenn ich du währe würde ich mich bei der Berufgenossenschaft infornieren ( bei dir schätze ich istvdas holz und metall) die können dir da weiterhelfen außerdem werden sie auch andere Mitarbeiter über die Lage und die Zustände in diesem Betrieb befragen. Falls mehr Mitarbeiter unzufrieden sind werden sie euch helfen andere Möglichkeiten zu finden oder den Betrieb zu verbessern. MFG Manu
Moin moin,
dass ist ja ziemlich blöd zu hören. Schade wenn es so nicht läuft. Also du kannst von deiner Seite aus immer Kündigen. Das empfehle ich dir auch, anstelle einer Aufhebung. Du musst aber bedenken, dass du danach noch 4 Wochen lang weiter arbeiten musst. Bei der Aufhebung wäre das nicht so. Aber da muss dein Arbeitgeber zustimmen. Bei einer Kündigung nicht. Du bist bei beiden auch ohne Konsequenzen, sofern du bei einer Kündigung die 4 Wochen noch arbeitest.
Dann hast du einen grundsätzlichen Anspruch auf Bezahlung der Übertuden. Ich würde dir da empfehlen mal dir Kammer einzuschalten und auch ggf. (wenn du definitiv kündigtst) Strafanzeige stellen. Das ist dann ja schon Betrug. Dir steht ein Ausgleich oder die Bezahlung zu. ;)
Dann noch ein weiterer Hinweis. Wenn du kundigst steht dir ein kompletter nicht genommener Urlaub zu. Den kannst du dir ggf. auch auszahlen lassen. :)
Hoffe es hilft dir weiter.
Sorry mein Handy hängt ein wenig deswegen schickt es die antwoer mehrmals ab.
Du hast eine Kündigungsfrist und du musst kündigen. Einen Aufhebungsvertrag macht man in der Regel nur, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden kann oder es besondere Gründe gibt. Da müssen dann aber beide Parteien einverstanden sein.
Naja also eine fristlose Kündigung kann man mit den Angaben auch machen. Wenn ganz klar ist, dass die Überstunden gemacht wurden und in absehbarer Zeit keine Aussicht auf Auszahlung oder Ausgleich besteht. Der Grund würde dafür genügen. Du bist zwar verpflichtet diese zu leisten, aber nur mit entsprechender Entschädigung und/oder Freizeitausgleich. ;)