ausbildung prüfung selber bezahlen
hallo
ich habe meine ausbildung gekündigt. Ich befinde mich im 2. Lehrjahr. Meine Frage kann ich die Prüfung trotzdem machen auch wenn ich keinen betrieb finde der mich weiter beschäftigt indem ich das selber finanziere oder bin ich für den beruf gesperrt?
5 Antworten
im ausbildungsverzeichnis ist genau festgelegt, welche praktischen und theroetischen inhalte bis zum ende der ausbildung abgehandelt werden müssen. dabei ist eine entsprechende stundenzahl angegeben. kannst du nachweisen, dass du all diese stunden beienander hast, dann kannst du zur prüfung antreten - hast du das nicht, kannst du es vergessen.
ich würde mich an deiner stelle mal versuchen darum zu bemühen, dass du einen betrieb findest, in dem du deine ausbildung beenden kannst.
wird nicht einfach, aber auf grund des mangels an auszubildenden kannst du glück haben....
lg, anna
Gesperrt biste nich, aber du musst auch schon den praktischen Teil vorzeigen können am Ende der Ausbildung und nich nur den theoretischen. Ohne Betrieb geht das nicht.
ps: es is was anderes, wenn der Betrieb ein paar Monate vor Ausbildungsende wegfällt in Ausnahmefällen.
Ausbildungen gehen in der Regel 3 Jahre. Du meinst, daß es reichen würde. Geh mal zu deiner IHK.
die verkäuferausbildung geht 2 jahre lang
Du benötigst einen Ausbildungsberuf. Auch wenn du eine Lehre hattest musst trotzdem noch bis zur Prüfung einen Betrieb haben. Mit selber finanzieren glaube ich das, dass auch nicht geht.
was sind denn dann externenprüfungen wo man die gebühr selber zahlen muss
wieso solltest du gleich für den beruf gesperrt werden, wenn du kündigst oO? ich bin sogar der meinung das, wenn du ne neue ausbildungsstelle findest, du die prüfung nicht selbst finanzieren musst.
ich meine für den gleichen beruf? die zwischenprüfung wäre nächste woche und bis dahin werd ich nix finden deshalb meine frage
ich habe gehört das wenn man die ausbildung selber kündigt für den gleichen ausbildungsberuf gesperrt ist
ja, ist logisch.. dann würd ich mich mal, an deiner stelle, an meine zuständige kammer richten. aber du wirst sicherlich gründe gehabt haben, diese zu kündigen!? dann richte dich an die kammer, wie schon gesagt..
wer schlau is, sucht sich, bevor er kündigt, eine neue Ausbildungsstätte, um nich das Pech des Verlusts der Ausbildung zu erleiden. Musste nochmal anfangen.
wäre da wirklich sinnvoller gewesen..
Diese Frage solltest du der IHK stellen. Die wissen das.
ich habe ein jahr praxis also die hälfte reicht das