Ausbildung: Prüfung geschafft, weiterhin Azubi-Geld?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Arbeitgeber muss dich nur übernehmen, wenn du in der Jugend- und Auszubildendenvertretung deines Unternehmens tätig wärst oder ein Tarifvertrag mit einer entsprechenden Bestimmung bei dir Anwendung finden würde.

Ansonsten besteht keine Übernahmepflicht.

Des Weiteren ist der Ausbildungsvertrag ein befristeter Vertrag und endet automatisch mit bestehen der letzten Abschlussprüfung (meist die mündliche oder praktische - kommt auf den Ausbildungsberuf an). Dieser Termin liegt meist einige Wochen vor dem im Ausbildungsvertrag festgehaltenem Termin. Wenn du also Sicherheit haben willst, ob der Arbeitgeber dich überhaupt übernimmt, musst du von dir aus auf ihn zugehen und das Gespräch suchen. Der Arbeitgeber hat dazu keine Pflicht.

Ein kleines Beispiel um dir das mit der Abschlussprüfung nochmal zu verdeutlichen:

Ihr schreibt am 28./29.04.2020 eure Abschlussprüfung. Wenn du die bestehst bekommst du eine Einladung zur mündlichen Prüfung. Beispielshalber findet diese Prüfung jetzt mal am 19.06.2020 statt.

Am 19.06. gehst du zur mündlichen Prüfung und bestehst diese auch. Dann ist dein Ausbildungsverhältnis in diesem Moment vorbei. Du bekommst dann für Juni natürlich auch nur anteilig deine Ausbildungsvergütung.

Dein Betrieb kann dich dann ab dem 20.06.2020 als vollwertigen Mitarbeiter einstellen und muss dir auch ab dem 20.06.2020 das Gehalt eines vollwertigen Mitarbeiters zahlen.

Hallo emesvau,

nach dem Berufsbildungsgesetz endet das Berufsausbilungsverhältnis mit dem Ablauf der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit.

Besteht der Azubi vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, dann endet das Ausbildungsverhältnis bereits mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Du bist also mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses kein Azubi mehr, woraufhin der Berufsausbildungsvertrag beendet ist.

Dennoch solltest Du natürlich rechtzeitig vorher mit Deinem Chef sprechen, wie es dann weitergeht. Nicht, dass Du einen Tag nach bestandener Prüfung in die Firma kommst, davon ausgehend, weiterbeschäftigt zu werden, und dann Dich dann gleich wieder nach Hause schickt... ist alles schon vorgekommen. Gerade in größeren Unternehmen, wo man zu den entscheidenden Menschen nicht immer so einfach direkten Kontakt hat (z.B. Abteilungsleiter geht von einer Übernahme aus, Geschäftsführung leitet aber einen Sparkurs ein und übernimmt keine Azubis mehr).

Wenn es nach mir ginge würde ich bereits jetzt schon nachfragen. Ich weiß allerdings, dass sich mein Chef darüber noch keine Gedanken gemacht hat und er ein sehr.. wie soll ich sagen? Grantiger Mensch sein kann. Ich arbeite auch nicht mit ihm zusammen.

Ab welchem Datum muss ich übernommen werden?

Du musst überhaupt nicht übernommen werden.

Ein Ausbildungsvertrag endet automatisch mit Bestehen der mündlichen/praktischen Prüfung. Genau an diesem Tag, an dem Du erfährst, dass Du deine Prüfung bestanden hast, endet deine Ausbildung und somit auch dein Vergütungsanspruch.

Ob Du dann in ein Arbeitsverhältnis übernommen wirst, entscheidet der Arbeitgeber.

Schon klar, das werde ich allerdings auch vorher schriftlich vereinbaren um ggf. Zeit zu haben mich nach einem anderen Arbeitgeber umzusehen

Warte erst mal ab, was Du bezahlt bekommst, bzw. ob Du einen neuen Vertrag bekommst.

Ab dem Tag, wo Du Dein Zeugnis bekommst, bist Du kein Azubi mehr.

Übernommen werden musst du erstmal gar nicht. Der Arbeitgeber kann dir nach Bestehen der Prüfung einen Arbeitsvertrag bieten. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dir das übliche Gehalt in deinen Beruf bezahlen.

Der Ausbildungsvertrag endet nicht zum 31.07, sondern mit Bestehen der Prüfung vor der Prüfungskommission, in der Regel also einige Wochen vorher.

Ich würde die Prüfungen im Mai bestehen. Da mein Ausbildungsverhältnis nur bis zum 31.07. Bestand hat muss ich bereits spätestens zum 30.04. wissen ob ich übernommen werde oder nicht, da ich mich sonst beim Arbeitsamt melden muss.

Natürlich vorausgesetzt, dass ich bestehe

@emesvau

Was ist das Problem sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden? Du kannst dich erstmal telefonisch arbeitslos melden und damit bereits die Pflicht erfüllt, solltest du tatsächlich arbeitslos werden, musst du persönlich noch mal arbeitslos melden.

genau so einfach kannst du dich telefonisch melden um zu sagen, dass du doch übernommen wirst.

@Jewi14

Stimmt. ^^