Ausbildung nur mit Führerschein (jc)?

6 Antworten

Ob jemand diese Kosten übernehmen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bezieht deine Freundin irgendwelche Leistungen? Wenn ja: bekommt sie diese Leistungen vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit? Inwiefern hat deine Freundin ihren Ausbildungsplatz sicher - hat sie schon einen Ausbildungsvertrag unterschrieben? Handelt es sich um eine versicherungspflichtige Ausbildung?

Theoretisch könnte eine Möglichkeit bestehen, den Erwerb eines Führerscheins über die Agentur für Arbeit oder über das Jobcenter finanziert zu bekommen. Aber selbst wenn die allgemeinen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, handelt es sich um eine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen, d.h. in welcher Form und in welcher Höhe eine solche Förderung erfolgen würde und ob das als Zuschuss oder als Darlehen geschieht, kann man nicht pauschal sagen.

naniminaj21 
Fragesteller
 04.03.2017, 17:05

Sie bekommt Geld vom Jobcenter bzw Ihre Mutter. Ihr Ausbildungsplatz ist schon unterschrieben und ist Versicherungspflichtig.

herakles3000  04.03.2017, 17:33
@naniminaj21

In so einem Fall muss sie nur das schriftlich noch  vom Arbeitgeber vorlegen das es nur mit diesen  Führerschein geht weil er sonst zb die stelle   vor Antritt kündigen muss,Abetr das sollte sie schnellsten im Amt abklären die Gelder sind oft schon im März ausgegeben..

WirrIstDasVolk  04.03.2017, 17:57
@naniminaj21

Dann sollte deine Freundin sich vom Arbeitgeber noch eine Bestätigung besorgen, dass der Führerschein für die Ausbildung zwingend erforderlich ist. Diese Bestätigung sollte am besten eine kurze Begründung enthalten. Da ist kein Roman erforderlich, aber für das Jobcenter muss nachzuvollziehen sein, warum deine Freundin bei der Autofirma einen Führerschein braucht (z.B. bei einer Ausbildung in der Werkstatt: Probefahrten nach Reparaturen durchführen).

Den Ausbildungsvertrag und das Bestätigungsschreiben sollte deine Freundin dann so schnell wie möglich dem Jobcenter vorlegen und kann dann eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Welche weiteren Unterlagen ggf. noch erforderlich sind, wird man ihr dann sagen. Sollte die Förderung aus dem Vermittlungsbudget bewilligt werden, dann wäre sie ein Zuschuss. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien (u.a. Dauer der Arbeitslosigkeit), so dass eine Ablehnung möglich wäre.

Sollte die Förderung aus dem Vermittlungsbudget abgelehnt werden, könnte deine Freundin ggf. ersatzweise eine darlehensweise Förderung nach § 16f SGB II ("Freie Förderung") beantragen. Diese Antragstellung ist in Fällen möglich, in denen alle anderen Fördermöglichkeiten (Vermittlungsbudget usw.) ausscheiden. Auch die Entscheidung über diesen Antrag ist eine Ermessensentscheidung.

Deine Freundin braucht sich übrigens nicht mit dem Hinweis abwimmeln zu lassen, dass "keine Gelder mehr vorhanden" seien. Das mag zutreffen - aber dieser Hinweis allein ist keine zulässige Begründung für eine Ablehnung. Da müsste das Jobcenter schon genauer begründen, warum eine Förderung nicht möglich ist (z.B. größere Ersparnisse vorhanden, Tätigkeit auch ohne Führerschein möglich).

Dann muss sie sich erkundigen und nachfragen bei eurem JobCenter..

Das ist alles von jobcenter, region und Sachbearbeiter abhängig..

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Wenn jemand bereits arbeitslos und Kunde vom Jobcenter ist, er einen Job bekommen könnte wo ein FS benötigt wird, kann das Arbeitsamt den Führerschein bezahlen.

Aber das Jobcenter benötigt dafür ein Schreiben vom Arbeitgeber... eine Zusage das wenn der Arbeitslose einen Führeeschein bekommt, eine jobsicherung garantiert ist....

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Da sie wohl kein Kunde vom Jobcenter ist, direkt con der Schule kommt, die Eltern wohl auch kein alg1 oder alg2 bekommen, ist es fraglich ob er finanziert wird oder ein Darlehen bekommt..

Und ohne Schreiben und schriftliche Zusicherung der Firma schon gar nicht.

Da sollte sich selbst beim jobcenter informieren welche Möglichkeiten es gibt..

naniminaj21 
Fragesteller
 04.03.2017, 17:09

Sie bekommt alg2 bzw ihre Mutter. Die Firma hat sich auch dafür bereit erklärt, das sie es schriftlich Vermerken.

Sie verdient dann ja Geld? Davon kann sie den Schein doch bezahlen?

Ansonsten: Schreiben vom Arbeitgeber besorgen in dem steht das sie eingestellt wird, wenn sie den Schein hat. Ab zum Amt und Antrag stellen .. 

naja zahlen definitiv nicht, sie kriegt das maximal als Darlehen (ist aber stark situationsabhängig) Sie muss entsprechend also erstmal dort vorstellig werden. Und es muss gut argumentiert werden wieso es ausgerecht die Ausbildung sein muss wo man den Führerschein braucht

Ich kann mir nicht vorstellen das ein amt den führerschein bezahlt.

Aber bei einer festanstellung sollte es kein problem sein auf ihrer bank nach absprache das dispo zu erweitern oder ein kleinkredit aufzunehmen