Ausbildung noch einmal von vorne beginnen?
Hallo ein guter früherer Schulfreund von mir ist 37Jahre alt. Er hat eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel absolviert. Durch missglückten Umständen viel er damals durch die Prüfung und widerholte ein halbes Jahr. Musste jedoch die Prüfung anstatt zum Kaufmann im Einzelhandel die Verkäufer Prüfung machen.
Lange Rede kurzer Sinn. Nach17 Jahren überlegt er jetzt in den Einzelhandel zurück zu kehren und würde gerne, da es ihn mittlerweile sehr reizt, doch noch einen Abschluss zum Einzelhandelskaufmann bekommen. Es geizt ihn, dass er theoretisch Kaufmann im Einzelhandel ist und praktisch von der Prüfung her eigentlich nur Verkäufer. Achja Fachbereich war damals Lebensmittel.
Muss er da die ganze Ausbildung (3Jahre) wiederholen? Hat dadrin seit Ende der Ausbildung nicht mehr gearbeitet. Doch jetzt kam warum auch immer die Lust wieder auf den Beruf.
Danke im Voraus für die Antworten!
4 Antworten
Er sollte direkt bei der IHK nachfragen.
Selbst wenn er nicht einfach eine Wiederholungsprüfung ablegen darf, sollte er auf eine weitere Ausbildung verzichten und stattdessen als Verkäufer anfangen.
Nachdem er schon 3 Jahre Ausbildung/ Berufserfahrung nachweisen kann, genügen ihm zwei (?) weitere Jahre im Beruf (mit Aufstiegschancen und Verkäufer- statt Azubigehalt!), um sich für eine Externenprüfung zu qualifizieren!
Evtl. findet er die nötige Berufserfahrung sogar im Lebenslauf, wenn er angestrengt danach sucht und die IHK und/ oder frühere Arbeitgeber ihm "entgegenkommen" (viele Lager-, Büro- oder Verkaufstätigkeiten können u.U. entsprechend deklariert werden...)
Anscheinend hast du dich noch gar nicht mit dem Thema beschäftigt - google doch einfach mal Externenprüfung, dann verstehst du vielleicht, was ich vorgeschlagen habe:
Ich würde auf 3 Jahren Ausbildung (mit miesem Gehalt, 15jährigen Mitschülern und dummen Kommentaren) verzichten und stattdessen 2 Jahre als "normaler" Verkäufer mit normalem Gehalt arbeiten, mich dann selbst zur Prüfung anmelden, und für ein paar Hundert Euro den Einzelhändler machen.
Grundsätzlich sind Verkäuferjobs auch sehr viel einfacher zu bekommen - es gibt kaum Stellen, für die die "höhere" Ausbildung zwingend vorgeschrieben ist, und jeder Chef ist froh, wenn der Angestellte "preiswerter" ist.
er hat nicht umsonst 3,5 Jahre gelernt
Dein Bekannter sollte die Nase nicht ganz so hoch tragen - er war schon vor 17 Jahren nicht gut genug für den Einzelhändler, und hat bis heute in diesem Bereich vermutlich wesentlich mehr vergessen als dazugelernt...
Alles "Fachwissen" von damals ist längst überholt!
wenn er so lange nicht im einzelhandel gearbeitet hat, wird er eine 2 jährige ausbildung machen müssen?
aber am besten fragst bei der ihk nach?
Das muss dann er schon machen. Ich möchte und kann nicht mehr zurück in den Einzelhandel. Das heißt er könnte im 2. Lehrjahr einsteigen?
ich denke es weis aber nicht wie es heute ist?
Danke! Letztens waren wir zusammen einkaufen, da hat er den Leuten bei der Arbeit zugeschaut und gesagt. Ich möchte noch einmal eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel machen.
Da würde ich mal bei der IHK nachfragen. Er muss sich das finanziell ja auch erlauben können, da er in der Azubizeit ja auch kein hohes Einkommen hat. Davon kann er keine Miete bezahlen.
Finanziell scheint es da wohl keine Hürde zu geben. Er braucht keine Miete zahlen, soviel weiß ich.
Es ist ja nicht nur die Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Kleidung, Auto etc. da kommt ja schon einiges zusammen. Er wird ja auch locker 1000€ im Monat weniger haben. Das muss man sich erstmal erlauben können.
Ich könnte das nicht.
Nein würde er nicht, da er zurzeit Hartz4 bezieht 416 Euro im Monat. Bei einer dualen Ausbildung ist doch die Vergütung höher?
und Miete und Nebenkosten. Das sind dann rd. 1000€ die das Amt zahlt.
Da ist das Amt dann nicht so erbaut davon, jetzt jemanden nochmals in eine Berufsausbildung zu schicken. Er steht dem allgemeinen Arbeitsmarkt dann ja nicht zur Verfügung.
Das Amt zahlt keinerlei Miete und Nebenkosten. Wie gesagt nur die 416 Euro Regelsatz. Ausbildung geht die nichts an. Er ist ja dann raus aus Hartz4
Heizkosten werden schon übernommen. Wenn er mit dem Azubigehalt auskommt, dann kann er das ja machen.
Heizkosten werden auch nicht übernommen. Nur Regelsatz!
Wenn er 4,5 Jahre im Einzelhandel gearbeitet hat kann er die Prüfung als externen Abschließen
Wie gesagt Verkäufer reicht ihm nicht. Er sagt er hat nicht umsonst 3,5 Jahre gelernt. Für Ausbildung zum Verkäufer braucht man nur zwei. Er bekommt auch als Verkäufer keine Stelle, daher fällt deine Idee im 2. Absatz flach.