Ausbildung mit 18 im 2.Lehrjahr abgebrochen. Bin ich weiterhin Berufsschulpflichtig?
Hallo, Ich habe meine Ausbildung aus dem Grund abgebrochen weil ich selbst wenn ich versuche mich durchzubeißen gar nicht mehr klar komme.
Ich bin jetzt 18 Jahre alt und habe geplant einen vollzeitigen Minijob zu machen bis nächstes Jahr wo ich dann meine Schulische Ausbildung anfangen möchte.
Ist dies Eigentlich möglich?, habe ich noch meine Schulpflicht? wenn ja, was soll ich tun? mir bezahlt ja keiner mehr die Lehrgänge und die Schule. Kann ich außerdem einen vollzeitigen Minijob als Überbrückung machen oder was kannich sonst noch tun?
Falls es nötig ist es gilt alles für den Landkreis NRW
MFG Marco
1 Antwort
Gemäß § 38 Abs. 3 SchulG dauert die Schulpflicht für Jugendliche ohne
Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das
achtzehnte Lebensjahr vollenden
Wieso bis zum Ende des Monates? Ein schuljahr endet in der Regel im Sommer.
Ok hab es jetzt auch verstanden. Nur frag ich mich wer mir die Lehrgänge oder Prüfungen Zahlen wird wenn das der Betrieb früher immer gemacht hat, jetzt aber nicht mehr tut. Also ich tue es ganz Sicher nicht.
Danke für die Antwort, das heißt also das ich dann quasi nur noch bis zum ende diesen Monats zur Schule gehen muss und danach keine Pflicht mehr besteht dahin zu gehen. Ich hoffe ich habe das richtig Interpretiert.