Ausbildung mit 18 im 2.Lehrjahr abgebrochen. Bin ich weiterhin Berufsschulpflichtig?

1 Antwort

Gemäß § 38 Abs. 3 SchulG dauert die Schulpflicht für Jugendliche ohne
Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das
achtzehnte Lebensjahr vollenden

Danke für die Antwort, das heißt also das ich dann quasi nur noch bis zum ende diesen Monats zur Schule gehen muss und danach keine Pflicht mehr besteht dahin zu gehen. Ich hoffe ich habe das richtig Interpretiert.

@Marco5006

Wieso bis zum Ende des Monates?   Ein schuljahr endet in der Regel im Sommer.

Ok hab es jetzt auch verstanden. Nur frag ich mich wer mir die Lehrgänge oder Prüfungen Zahlen wird wenn das der Betrieb früher immer gemacht hat, jetzt aber nicht mehr tut. Also ich tue es ganz Sicher nicht.