Ausbildung in der Pflege trotz Anzeige?
Guten Abend, ich hab zwei Anzeigen in meinem Führungszeugnis stehen. Einmal Fahrerflucht weil ich ein anderes Auto verkratzt habe und dies nicht bemerkte (2016) keine Person kam zu schaden oder Verletzungen. Einmal das erschleichen von Leistungen (2017)
Nun hat das rein gar nichts mit der Pflege zu tun da ich keine schweren Delikte wie Körperverletzung, BTM Verstöße oder Diebstahl begangen habe die wirklich Relevant für den Pflegebereich sind.
Ich hatte eine Ausbildungsstelle in einer Klinik und habe schon beim Bewerbergespräch erwähnt und erklärt wieso mein FZ nicht tadellos ist. Die Schulleitung war damit einverstanden und wollte mich weiterhin für die Ausbildung. Nur wieso stellt sich die Personalabteilung so quer wenn doch diese Anzeigen rein gar nichts mit der Pflege und meiner Kompetenz zu tun haben? Wie könnte ich mich dagegen wehren und sie überzeugen mich trotzdem einzustellen?
3 Antworten
Hallo,
evtl. stellt sich die Personalabteilung auch in Hinblick auf die nach der Ausbildung notwendige Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung quer. Dazu muss das Führungszeugnis der entsprechenden Behörde nach bestandener Abschlussprüfung nochmals eingereicht werden und die Erlaubnis kann dann verweigert werden (wenn auch eigentlich eher bei Eintragungen zu Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung. ..).
Kann ja sein, das die Personalabteilung deshalb die Ausbildungsstelle verweigert, um nicht jemanden auszubilden, der dann später trotz bestandener Abschlussprüfung nicht im Beruf arbeiten darf.
Vielleicht nochmals das Gespräch suchen und nach einer Begründung fragen, die über „weil da im Führungszeugnis was drinsteht“ hinausgeht.
Anzeigen stehen eh nicht drin, nur Verurteilungen.
Hast du mal einfach selber ein Führungszeugnis beim Bürgeramt beantragt, ob überhaupt echt was drin zu sehen ist?
Oh, tut mir leid, hatte das heute morgen nicht genau genug gelesen ;-)
Nicht schlimm :)
Trozdem kapier ich dann die Story nicht ganz, du must ja für beides mindestens Tagessätze bekommen haben(?) Klar Fahrerflucht kann ich einsehen, aber wie oft bist du denn schwarz gefahren ;-)
Du hättest das ja nicht erwähnen müssen.
Dein Führerscheinzeugnis hat auch nichts in den Bewerbungsunterlagen verloren.
Du kannst nur nochmal mit ihnen reden und sagen, dass dir das alles sehr leid tut und so etwas mit Sicherheit nicht mehr vorkommen wird, sie sollen dir doch eine Chance geben.
Das FZ wird zur Einstellung verlangt. Unter Fahrerflucht kann man verstehen das ich einen Riesen Unfal gebaut hätte und Personen zu Schaden gekommen wären.
Sorry da habe ich mich verlesen - Führungszeugnis - und ich habe Führerscheinzeugnis gelesen. Habe schon überlegt seit wann es so etwas gibt.
Kann , wenn man nichts besseres zu tun hat !
Das Vergehen gab sicher KEIN Gerichtsurteil ! oder ?
Wer nicht eingestellt wird , hat meist nicht die gewünschte Qualifikation ;
fachlich oder human ! Bzw. andere Bewerber sind im Ganzen besser !
Sie stehen im Führungszeugnis. Das hatte rein gar nichts damit zu tun ob ich schlecht war oder nicht, mir wurde nämlich der Azubi Platz frei gehalten, da ich mehr als geeignet für den Beruf bin. Mir wurde beim Bewerber Gespräch vorgeschlagen sofort den Vertrag unterschreiben, wäre das FZ nicht!!!!
Es steht im Führungszeugnis, sonst würde ich nicht diese Frage stellen. :))