Ausbildung Geld erst nächsten Monat?

5 Antworten

Nein, aber vermutlich hat dein Arbeitgeber einfach kein Geld zur Zeit um das zu zahlen und wartet auf Kunden dass die ihre Rechnung zahlen.

Ich arbeite bei dem größten Wellpappe Hersteller Europas, also ich denke, dass da Geld da ist

die anderen bekommen das Geld auch nicht früher; also wirst dich Gedulden müssen

Es ist schon richtig, dass Auszubildenden am letzten Kalendertag des zu vergütenden Monats ihr Ausbildungsentgeld zusteht... anders als bei anderen Beschäftigungsverhältnissen.

Leider hat es sich in vielen Firmen so eingeschlichen, dass Gehalt und Lohn erst um den 10. des Folgemonats gezahlt werden....solange können sie mit dem Geld auf dem Firmenkonto arbeiten.

Was kannst du nun tun? 

Einen Aufstand machen bzw. auf dein Recht pochen? Ja, aber dann ist das Vertragsverhältnis vermutlich gestört und du wirst die Probezeit evtl. nicht überstehen.

Nachfragen, ob sie dir evtl. einen"Vorschuss" geben könnten, damit du deine Autoreparatur bezahlen kannst? Vielleicht haben sie dafür Verständnis....und das klappt.

Abwarten bis zum 10. Oktober, wie die anderen im Betrieb auch, und dir evtl. Geld von deinen Eltern für die 10 Tage leihen?

Das sind die Möglichkeiten......entscheiden musst du.

Viel Erfolg!

Was hat er denn gesagt warum erst am 10. ?

Nichts, denn es ist so “Gang und Gebe“.

Benötige halt auch das Geld, da mein Auto eine Reperatur nötig hat und ich sonst viel zu lange mit dem Zug fahren müsste

@Stratoros

Kannst ja mal in deinen Vertrag gucken was da steht bis wann Geld Dasein muss...

Allerdings ist es so oder so ein Problem, denn selbst wenn es zum 1. da sein soll, was willst du machen? Nach 4 Wochen im Betrieb einen Riesen aufstand? Als einzige? 

Da stehen die Chancen aufs überstehen der Probezeit nicht gut...

Entsprechend den Arbeitsgesetzen müssen Arbeitgeber den Lohn bis zum 10ten des Folgemonats zahlen.

Ich denke dies wird generell so gehandhabt werden.

Du machst da keine Ausnahme.

Alles klar, werde morgen nochmal mit meinem Abteilungsleiter reden

Er ist aber in einem Ausbildungsverhältnis und hier gelten andere Regeln.

Da liegst du falsch. Bei Azubis gilt § 18 BBiG der besagt, dass die Vergütung bis zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats zu zahlen ist....

Aber Recht haben und bekommen, sind ja bekanntlich 2 paar Schuhe...