Ausbildung, Bedarfsgemeinschaft umgehen?

6 Antworten

Mein Brutto betrag ist 566€ und bekomme Netto 449€ raus,aber davon bleibt mir nicht viel... diesen Monat bekomme ich noch 250€ und die nächsten 2 Monate bleiben mir nur 100€!

Diese Rechnung ist so nicht nachvollziehbar. Wieso "bekommst" du weniger von deinem Lohn? Dein Chef zahlt dir doch jeden Monat ungekürzte 449 € aus, oder ?

Dein Bedarf setzt sich zusammen aus deinem Regelsatz (289 €) und deinen anteiligen Unterkunftskosten (=wenn Ihr zu zweit wohnt, entfällt die Hälfte der Unterkunftskosten auf dich). Wenn du eigenes Einkommen hast (z.B. Kindergeld, Lohneinkommen, Unterhalt..) , dann musst du deinen Bedarf mit deinem anrechenbaren (!) eigenen Einkommen bestreiten. (Aber nicht alles, was du an Einkommen beziehst, ist anrechenbar - sondern "nur" der Betrag, der nach Berücksichtigung deiner Freibeträge und ggf. Absetzbeträge verbleibt -> http://hartz.info/index.php?topic=17.0 )

Wenn ich aber aus der BG meiner Mutter raus bin, muss ich mir da nicht eine eigene Wohnung suchen?

Nein. Nicht jeder, der unter demselben Dach wohnt, bildet automatisch auch eine Bedarfsgemeinschaft/ BG (-> wer dazu gehört, bestimmt § 7 SGB II. Z.B. sind zusammenlebende Paare, die getrennt wirtschaften und kein gemeinsames Kind haben, keine BG . Wenn zwei Personen sich als WG die Wohnkosten teilen und ansonsten getrennt wirtschaften, bilden sie keine BG, usw.) Ein Kind unter 25 , das noch bei den Eltern lebt, gehört grundsätzlich noch zur elterlichen BG... außer das Kind kann seinen eigenen Bedarf (Regelsatz+anteilige Unterkunftskosten) aus eigenen Mitteln (plus ggf. vorrangigen Ansprüchen wie z.B. Wohngeld, Bafög, BAB etc. ) selber decken. In dem Fall fällt das Kind formell aus der BG der Eltern und lebt mit ihnen dann "nur" noch in sogenannter Haushaltsgemeinschaft zusammen. Das Kind deckt seinen Bedarf mit eigenem Einkommen und benötigt/ erhält für sich keine laufenden Leistungen vom Jobcenter mehr.-

Den anrechenbaren Teil deines Einkommens musst du ggf. an deine Mutter aushändigen, da Eure Festkosten ja vermutlich zentral über Mutters Bankkonto laufen (Miete/NK, Strom, Festnetz-Tel. etc.) . Und da du ja vermutlich auch nicht getrennt wirtschaftest und daheim alle deine alltäglichen Grundbedarfe selber einkaufst (z.B. deine Lebensmittel, Getränke, deine "anteiligen" Hygieneartikel, Waschmittel etc.) , musst du deiner Mutter auch für diese (deine) Bedarfe das entsprechende Geld aus deinem Einkommen aushändigen.

und an wen müsste ich mich da wenden, wenn ich auf die Haushaltsgemeinschaft "umsteige" bzw wecheln will?

@Blubber1315

Siehe auch Beangato oben: <"Dein Bedarf wäre 289 Euro + anteilige Miete" (= angemessene Miete geteilt durch Anzahl der Personen. ) "Wenn Dein Einkommen darüber liegt, gehörst Du nicht mehr in die Bedarfsgemeinschaft" - sondern lebst automatisch formell "nur" noch in Haushaltsgemeinschaft mit deiner Familie zusammen.

Also: Sobald Dein anrechenbares (!) Einkommen deinen eigenen Bedarf deckt -> automatisch raus aus der BG. Eventuell käme für dich auch BAB/ Wohngeld in Frage (beides vorrangig vor ALG2.)

Dein "Problem" ist aber wohl eher, dass bei dir noch nicht so ganz angekommen zu sein scheint, dass du mit deinem (Lohn-)Einkommen für deine Lebens-und Wohnbedarfe aufkommen musst und dass es sich bei deinen Einkommen nicht um Taschengeld handelt, das dir zur freien Verfügung steht, während dein Lebens-und Wohnbedarf durch Sozialleistungen aus Steuermitteln gesichert wird. Diese Hilfeleistungen gibt es nur dann , wenn man nicht genügend Eigen-Einkommen hat, um seinen Bedarf (gänzlich) selber zu bestreiten. Dir bleiben gewisse Freibeträge, die du dann "extra" zur Verfügung hast . Aber 449 € reines "Taschengeld" .. ist natürlich nicht ;)

Dein Bedarf wäre 289 Euro + anteilige Miete. Wenn Dein Einkommen darüber liegt, gehörst Du nicht mehr in die Bedarfsgemeinschaft. Du müsstest Deiner Mutter nur den Mietanteil geben, da sie diesen nicht mehr bekommt.

"Daraus folgt, dass nicht hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II) ihr Einkommen nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbringen müssen und können. Vielmehr besteht gar keine Bedarfsgemeinschaft mit Eltern, gegebenenfalls deren Partner sowie den Geschwistern. Eine Anrechnung von überschüssigem, den Bedarf des Kindes oder jungen Erwachsenen übersteigenden Einkommen ist demnach unzulässig. "

http://www.elo-forum.org/alg-ii/92196-u25-jaehriger-eigenem-einkommen-elterlicher-bg.html

Legt Widerspruch ein (oder, falls die Frist verstrichen ist, stellt eine Überprüfungsantrag nach § 44, SGB X) - dass muss neu berechnet werden.

Er muss natürlich NICHT nur den Mietanteil zahlen. Er kann wohl kaum bei ihr kostenlos essen, waschen usw.

@DerHans

Ich als Mutter habe dafür das Kindergeld genommen.

Lies Dir ganz in Ruhe dies durch:

Hartz IV: Einkommen Kinder & Bedarfsgemeinschaft

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php

Und wenn Du dann noch Fragen hast, hole Dir unbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Am Telefon kann man manches besser klären. - Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.

Da läuft was falsch. Mit deiner Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld bist du aus der BG deiner Mutter raus. Dann kannst du natürlich nicht kostenlos bei ihr leben. Du musst deinen Mietanteil und deine Unterhaltskosten selbst bezahlen.

Dass du dir kein Auto kaufen kannst, ist nun mal so. Dann musst du eben warten bis du richtig Geld verdienst.

Wenn ich aber aus der BG meiner Mutter raus bin, muss ich mir da nicht eine eigene Wohnung suchen? bzw müsste da nicht meine Mutter ausziehen weil sie die Wohnung allein nicht bezahlen könnte?

@Blubber1315

Wenn ich aber aus der BG meiner Mutter raus bin, muss ich mir da nicht eine eigene Wohnung suchen?

Nein. "Aus der BG der Mutter rausfallen" hieße in dem Fall lediglich, dass für dich keine Hilfeleistung vom Jobcenter mehr gezahlt werden muss, weil du deinen Wohn- und Lebensbedarf selber finanzieren kannst. Deshalb musst du aber natürlich nicht auch aus der Wohnung raus.

Entweder meldet Ihr euch aus ALG2 ab und bezieht Wohngeld oder du ziehst aus. Mit Azubilohn und Kindergeld hast du min. 630 E. Dazu wird es auch etwas BAB geben.