Ausbildung abgebrochen. Berufsschulpflicht?

3 Antworten

Und was passiert, wenn ich nicht dahin gehe? 

Ich habe kein Geld um die Schule zu besuchen(Müsste eine Halbe Stunde mit dem Bus fahren), vom Arbeitsamt habe ich eine Sperre von drei Monaten, sodass die mir auch nichts Zahlen werden. Außerdem bin ich mit Terminen voll, wo ich zu Ärzten, Arbeitsamt usw gehe.

@Kenisaki

Es ist genauso, wie Halloweenmonster geschrieben hat. Nimm mit der Schule Verbindung auf und teile ihnen mit, dass du ab August wieder zur Schule gehst, um dein Fachabi zu machen. Vielleicht gib es eine Lösung. Aber einfach aussitzen würde ich das Schreiben nicht, sonst kannst du mit einer Ordnungsstrafe rechnen, was du ja bestimmt nicht willst. Hole trotzdem deine Eltern mit ins Boot.

@Kenisaki

Du gehst ja nicht jeden TAg zur Berufsschule. Termine bei Ärzten und Ämtern kann und muss man so legen, dass sie außerhalb solcher Zeiten liegen. Das muss jeder andere Arbeitnehmer ja auch. Wenn Du BK-pflichtig bist, bekommst Du für die Strecke natürlich die FAhrkarte erstattet.

@sozialtusi

Ich habe meine Ausbildung abgebrochen! Die Fahrkarte wird nicht erstattet, ich muss es selber zahlen. Und die Termine habe ich alle früher gemacht und warte seit Wochen auf die, ich hab jetzt kein bock zu sagen: Kann nicht.

@Kenisaki

Und Außerdem werde ich in eine Klasse "Geschult" wo ich jeden Tag hin muss.

Deine Schulpflicht endet erst mit Ende des Schuljahres in dem du 18 geworden bist, wenn das also dieses Jahr war, bist du noch bis zum Schuljahresende schulpflichtig.

Und was passiert, wenn ich nicht dahin gehe? 

Ich habe kein Geld um die Schule zu besuchen(Müsste eine Halbe Stunde mit dem Bus fahren), vom Arbeitsamt habe ich eine Sperre von drei Monaten, sodass die mir auch nichts Zahlen werden. Außerdem bin ich mit Terminen voll, wo ich zu Ärzten, Arbeitsamt usw gehe.

@Kenisaki

Dann kann ein Bußgeld verhängt werden.

Außerdem bin ich mit Terminen voll, wo ich zu Ärzten, Arbeitsamt usw gehe.

Dies ändert nichts an Deiner Schulpflicht, da dies meist "nachrangige" Termine sind oder so zu legen, dass sie dem Schulbesuch nicht oder nur bedingt behindern.

@SimonG30

Der 2.Teil meines Kommentars wurde irgendwie "geschluckt", daher nochmal:

An Deiner Stelle würde ich umgehend auf das Schreiben reagieren. Nicht aussitzen & hoffen, das nix passiert.

Lege denen einen Nachweis vor, dass Du Dich ab kommenden Schuljahr schon wieder auf einer Schule angemeldet hast. Damit hast Du eigentlich eine brauchbare Argumentation, damit die Berufsschulpflicht ausgesetzt wird. Das ist im Einzelfall oft möglich.

in Deutschland besteht min. 12 jahre Schulpflicht ! (incl. Berufsschule )

In NRW nur bis zum 18 Lebensjahr und 10 Jahre Schulpflicht. Dies habe ich ja.