Ausbildung abbrechen nach probezeit ?

3 Antworten

Muss ich die Kündigungsfrist von 4 Wochen trotzdem einhalten?

Ja.

Denn fristlos kündigen darfst Du nur aus wichtigem Grund - z.B. wegen schwerwiegender Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber.

Ich gehe übrigens davon aus, dass Du - rein rechtlich betrachtet - auch ordentlich nicht kündigen kannst, weil die Begründung

weil mir die Ausbildung zu spezifisch ist ( arbeite als medizinische fachangestellte beim Kardiologen). Und ich ab dem 1.8 komplett neu anfangen möchte beim allgemein Mediziner

streng genommen nicht ausreicht, da es sich auch weiterhin ganz allgemein um eine Ausbildung zur MFA handeln würde und ein Wechsel vom Kardiologen zum Allgemeinmediziner eben doch nur ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs bei gleicher Ausbildung wäre - anders sähe es aus, wenn Du z.B. zur Ausbildung zur ZFA wechseln wolltest.

Ob Dir Dein jetziger Ausbilder deswegen "Steine in den Weg legen" würde, kann ich nicht beurteilen. Zur Not müsstest Du versuchen, Dich mit ihm über eine Beendigung der Ausbildung zu einigen.

Du solltest Dich mit Deinem Problem unbedingt an die für Dich zuständige Kammer und den dortigen Ausbildungsberater wenden!!

Kündigen kannst du natürlich immer .. nur solltest du nicht gleich was neues finden, gibt es auch kein Geld vom Amt .. weil du selbst gekündigt hast. Aber ja, Kündigungsfrist muss eingehalten werden.. es sei denn, du kannst dich mit dem Chef einigen das du unendgeldlich freigestellt wirst, und schon woanders anfangen kannst.

Kündigen kannst du natürlich immer

Das ist (nach deutschem Recht) im Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit schlichtweg falsch!

Ordentlich kündigen kann der Auszubildende dann mit 4-wöchiger Frist nur noch (von der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund abgesehen), wenn er die Berufsausbildung ganz aufgeben oder in einem anderen Beruf ergreifen will.

Der Arbeitgeber kann dann überhaupt nicht mehr ordentlich kündigen.

Ich würde einen Aufhebungsvertrag anstreben.

Wenn dein Chef damit einverstanden ist, unterliegt er keiner Frist.