Ausbildung abbrechen, Geld vom Amt

11 Antworten

warscheinlich 3 Monatssperre aber wenn sie noch nie was gearbeitet hat, einen warmen Händedruck

und ne zeitung ,damits auf der Parkbank nachts nicht so kalt ist

@attaatta

das ist aber dann Luxus

Selbst wenn. Das ist in diesem Fall in keinem Fall höher als ALG 2, sodass sie das so oder so braucht.

Aber wahrscheinlicher ist eine Sperre. Es kann sogar sein, dass sie die Ausbildungskosten tragen muss.

Sie soll gefälligst ihre Ausbildung fertig machen, immerhin haben wir dafür bezahlt.

wo soll das arbeitslosengeld den herkommen? Hat sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt? Grundsätzlich gilt: Wer eine Ausbildung oder einen Job selber kündingt hat keinen Anspruch auf ALG I

Man bricht doch keine Ausbildung ab...Geld wird sie wohl bekommen aber durch das abbrechen der Ausbildung wird das Amt wohl Sanktionen verhängen also Geld kürzen.

Wenn Sie 2 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, ja. Wenn sie abbricht wird sie ne Sperre von 3 Monaten bekommen

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