Ausbildung abbrechen. Arbeitslosengeld

4 Antworten

Ja, es gibt eine 3-monatige Sperre bei Eigenkündigung.

Um Arbeitslosengeld (ALG 1) zu bekommen muß man in den letzten 24 Monaten 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe. Der Betrag errechnet sich aus dem bisherigem Einkommen.

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitslosengeld/inhalt.html

Nie Nie nie selber kündigen!

Dann gibt es kein Arbeitslosengeld.

Rede mit Deinem Chef, die können Dich betriebsbedingt kündigen.

Mit denen kannst Du auch ausmachen, dass sie Dich wegen schlechter Leistungen o.ä. kündigen. Das darf aber nicht im Zeugnis stehen.

Kommt halt drauf an, ob die mit sich reden lassen.

Das wird wohl so nicht gehen. Mein Chef ist keiner mit dem man über sowas reden kann....leider

@Sky2012x

Dann mach krank und zwar erst normale Probleme und dann auf geistig überlastet und aggressiv. Wenn Du auf der Arbeit Mist baust, können sie Deine Beurteilung versauen.

Das mit dem Krankmachen klappt aber immer :-))

@tommy40629

Krankmachen klappt immer, ja, aber wenn dein chef ne F+++ ist, kackt er dich für Versicherungsbetrug an, was es nämlich ist. :)

@Xperiment

Wieso Versicherungsbetrug?

stimmt so nicht ganz, kein Alg gibt es nur für drei Monate. Ab dem 2. Monat besteht grundsätzlich wieder Krankenversicherungschutz, falls Alg.1 Anspruch überhaupt besteht. Dazu müßten in den letzten zwei Jahren mind. 360 Kalendertage gearbeitet worden sein, auch unzusammen hängend.

Die sperre geht 3 Monate und ist volle 100% (regelsatz und miete / kosten für unterkunft und heizung) also alles fällt weg. Ich gehe davon aus, du bist unter 25? dann treifft das hier zu.

Lass dich im besten fall von deinem Fallmanager bei der Arge beraten, wie du am besten die situation änderst. Viel Erfolg

Die Sperre ist nur im alg1. Sofort Alg.2 beantragen, da werden wenigstens die Kosten der Unterkunft bezahlt und evt. ein um ca. 30% gekürzter Regelsatz bezahlt. Für unter 25jährige können andere Regelungen gelten.

@stern311

Nein, unter 25 erhälst du eine 100% Sanktion, wenn 1. du eine Ausbildung/Maßnahme/Job eigenständig kündigst, oder 2. du durch eigenverschuldet gekündigt wurdest.

Die idee mit dem kündigen lassen, ist allerdings klasse, die hätte mir damals sicher auch geholfen.

@Xperiment

Das bedeutet ich bekomme gar nichts, nie ? Also auch nach 3 Monaten nicht

@Sky2012x

Doch nach Ablauf der Sakntion hast du ganz normal ein Recht auf ALG2 (sofern du weniger als 1 Jahr vercherungspflichtig beschäftigt warst).

Halt dich mal an tommys Antwort, versuche mit dem Chef zu reden, ein aufhebungsvertrag an dem was gedreht wird ist immer machbar. man kann so sauber aus der sache rauskommen.

ja ich bin unter 25

3 Monate