Ausbildung = Antrag auf Fahrtkosten?
Ich bin im 1. Lehrjahr und bekomme keine staatlichen Beihilfen. Ich habe einen Nettoeinkommen von 532 €. Ich fahre täglich insgesamt 48 Km bis zu der Ausbildungstelle. ( Hin- und Rückfahrt ) Kann ich Fahrtkosten beantragen?
4 Antworten
Bei 532 € Netto erhälst du ca. 700 € Brutto, richtig?
Das ist mehr als manch andere in der Ausbildung bekommen. Wenn dir deine Ausbildungsstelle keinen Zuschuss gibt, gibt es auch kaum eine andere Möglichkeit, die Fahrtkosten erstattet zu bekommen.
In manchen Städten/Bundesländern, erhält man im 1. Ausbildungsjahr zumindest die Fahrtkosten zur Berufsschule erstattet. Deine Schule kann dir darüber mehr Auskunft geben.
Ansonsten musst du nachrechnen, was günstiger ist: Auto oder Bahn!
Da du als Azubi keine Steuern zahlst, kannst du auch keine Fahrtkosten absetzen. Erst ab ca. 11000 Euro Brutto Jahreseinkommen zahlst du Steuern.
http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/finanzielle-hilfen.html#Fahrtkosten
Ich wohne zwar noch bei meinem Eltern aber drücke etwas ab. Wir haben ein 3-stöckiges Haus und ich werde ganz oben einziehen und versuchen BAB zu beantragen.
Wenn die eigene Wohnung nicht zwingend notwendig ist (z. B. Eltern wohnen zu weit weg), wird es schwierig überhaupt BAB zu bekommen.
Wahrscheinlich wird der BAB Antrag dann abgelehnt, erst danach kannst du versuchen Wohngeld zu beantragen.
Noch zu beachten:
"Wenn Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) abgelehnt wird, weil du oder deine Eltern zu viel verdienen, kannst du kein Wohngeld beantragen!"
Brutto 687,30 €. Die Schule ist in meinem Wohnort und nur 200 Meter entfernt. Die Bahn kostet mir für einen Monat 104,50 € und das Auto knapp 150 €.
Dann solltest du vielleicht überlegen, auf die Bahn umzusteigen, falls du das noch nicht getan hast.
Viele Verkehrsverbunde bieten günstigere Tickets für Schüler und Azubis an. Meistens kann man auch noch ein paar Euro sparen wenn man statt einzelner Monatskarten direkt eine Jahreskarte kauft.
Bei 200 Meter Entfernung bis zu Schule, kann man auch hinlaufen und dadurch jede Menge Geld sparen.
Die Bahn ist zu stressig muss 2x umsteigen und schon um 6 Uhr losfahren. Vorallem in der Winterzeit sind die meisten Plätze belegt.
Tue ich auch ;)
Das ist dann aber deine eigene Entscheidung und die Mehrkosten musst du selbst tragen, die wird dir keiner erstatten. Es wird immer nur das günstigste Verkehrsmittel erstatte (falls es überhaupt eine Erstattung gibt).
Zudem kommen ja noch Reparaturkosten, etc.alles dazu. Die Bahn wäre also um einiges günstiger, aber wenn du unbedingt mit dem Auto fahren willst, musst du auch mit den Mehrkosten klarkommen.
Ausbildungsjahre sind keine Herrenjahre.
Warum bekommst du kein BAB - wohnst du noch bei den Eltern oder ist dein bzw.der Verdienst der Eltern zu hoch ???
Ich wohne noch bei meinem Eltern.
wo möchtest du das beantragen? wenn dein AG dir keinen zuschuss zahlt, kannst du das nur bei der steuer geltend machen.
Dafür verdient er/sie aber zu wenig und zahlt keine Steuern.
Bei Arbeitsamt. Sie zahlt keinen Zuschuss. Wie kann ich das bei der Steuer geltend machen?
Steuern bezahlst du erst ab ca. 11000 € Brutto Jahreseinkommen. Wenn du keine Steuern bezahlst, kannst du auch keine Fahrtkosten geltend machen.
warum soll dir das AA einen zuschuss zahlen? mir zahlt auch keiner spritgeld.......
Nein.
Du kannst die Fahrtkosten aber bei der Steuererklärung (Lohnsteuer - Jahresausgleich) geltend machen.
Du verdienst ja für ein 1. Lehrjahr recht gut - sollte also alles kein Problem sein.
532 € Netto sind ca. 700 € Brutto, damit liegt er/sie noch unter der Freigrenze und zahlt keine Steuern.
Danke werde ich dann bei der Steuererklärung machen.
Du brauchst keine Steuererklärung zu machen, da du keine Lohnsteuer zahlen wirst. Auf deiner Abrechnung werden nur die Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen.
Es gibt viele Azubis, die bei deinem Einkommen monatlich 100-200 Euro Fahrtkosten haben und auch damit klar kommen.
Du wohnst doch bestimmt noch zu Hause und zahlst keine Miete, oder? Damit sparst du einiges an Geld.
Falls du bereits eine eigene Wohnung hast, kannst du eventuell BAB oder Wohngeld beantragen (siehe Link oben).