Aus Wut die Telefonnummer meiner Ex ins Internet gestellt strafbar?

4 Antworten

Hallo,

wie wäre es, wenn man erst davor nachdenkt?

https://www.datenschutz.org/personenbezogene-daten/

[...]die einen ersten Eindruck davon verleihen soll, was alles unter personenbezogene Daten fällt:
Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usf.

https://www.datenschutz.org/verstoss/

  • Die Datenschutz-Grundverordnung sieht bei einem Verstoß gegen den Datenschutz Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.
  • Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (DSGVO) kann derzeit noch zu einem Bußgeld bis 300.000 Euro führen oder gar zu einer bis zu zweijährigen Freiheitsstrafe. Die hierin enthaltenen Sanktionen werden mit der Neuerung auf wenige Delikte eingeschränkt.

Wenn du auf jemand anderen wütend bist, begehst du auch eine Straftat? Sehr reif...

Da kann man deiner Ex nur gratulieren, dass sie dir einen Tritt verpasst hat.

Für das unerlaubte veröffentlichen von fremden Daten im Netz kann man dir ordentlich die Ohren lang ziehen.... Lies mal das neue, verschärfte Datenschutzgesetz

Ich sehe da erstmal keinen Straftatbestand.

Nur, das sie offenbar das richtige getan hat.

Aber du hast ja noch viel Zeit zu lernen wie man sich benimmt.

Kleiner Tipp: So nicht.

also ich schon und Wieso hat sie das richtige getan sie hat ihn doch betrogen und verlassen ?

@highday

Und welchen Straftatbestand siehst du da erfüllt?

Sie hat ihn verlassen, war nicht verkehrt.

Vergiss die neue DSGVO nicht... mittlerweile dürfen auch keine personenbezogenen Daten mehr veröffentlicht werden...

Das zählt eben nicht nur für Firmen und Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen...

@Dommie1306

https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/

(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (...)

  1. durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

Hierunter fällt beispielsweise privater Schriftverkehr, ein privates Anschriftenverzeichnis oder die private Nutzung sozialer Netze und private Online-Tätigkeiten (vgl. Erwägungsgrund 18).

War die Handynummer zu privatem Zwecke einem privaten Anschriftenverzeichnis hinzugefügt, sehe ich da keine Gültigkeit der DSGVO

@Tuehpi

Ich sehe bei einen Racheakt keine persönliche oder familiäre Tätigkeit... zumal auch bislang ein zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe von Nummern bestand - welcher auch einklagbar war (nur eben keine Straftat...).

Ich denke, dass die Urteile daher hier genanntes Vorgehen als Vergehen werten werden... aber ich mag mich irren. Die ganze Gesetzeslage ist noch so wenig aussagekräftig, dass wir einfach die ersten Urteile abwarten müssen.

Auf jeden Fall ein richtiger Einwand von dir, danke für die Ergänzung.

@Dommie1306

Ja, ich bin auch gespannt wie die ersten Urteile ausfallen werden.

Spannend wäre, ob ein solcher Racheakt tatsächlich nicht persönlichen und familiären Interessen zugeordnet wird - Denn, wirtschaftlichen Interessen dient das ganze unbestreitbar nicht.

@Tuehpi

Korrekt... wir werden sehen... Bauchgefühltechnisch würde ich sagen, dass dieser ganze "Racheporno" "Rachetelefonnummer" etc. geahndet wird, Tendenzen diesbezüglich schnapp ich regelmäßig bei Lehrgängen auf, aber wie gesagt: Es bleibt spannend.

Für was hast du das gemacht oder was erhoffst du dir von der aktion ?

Sie hat mich betrogen und dann verlassen ich bin so sauer auf die

ja schl**pe hald aber mit der aktion kannst du dich schnell selbst fi**en würd das wieder rausnehmen oder willst du von ihr noch angezeigt werden ?