Aus Wohnung geflogen, Inetflat usw kündigen

5 Antworten

du bist mit dem Anbieter einen 24 monatigen Vertrag eingegangen, den musst du nun auch erfüllen. Alles andere ist Kulanz.

Du könntest nachfragen ob man den Vertrag für x-Monate aussetzen kann (bis du eine neue Wohnung hast). Aber ganz auflösen wird schwer.

Da du die Leistung technisch nichtmehr nutzen kannst solltest du ein Sonderkündigungsrecht haben. Soweit bin ich im Wirtschaftsprivatrecht nicht und ich rechtsberatung von Nichtjuristen ist illegal(!) aber ich bin mir ziemlich sicher. Soetwas ist immer verbraucherfreundlich auszulegen und zahlen was du nicht nutzen kannst? Sowas gibts vielleicht in den schmalen Hirnen von Hobbyjuros, aber nicht im wahren Leben.

Da hast du schon Recht...Es gab nur tatsächlich einige Urteile diesbezüglich...Zum Nachteil der Verbraucher. Gut, es ist ein Sonderfall hier, nur scheint es prinzipiell ein "Kulanzfall" zu sein...

Wenn er technisch nicht nutzen kann, ist das eine Seite. Die Einschränkung ist aber nicht technisch, eher im privaten zu sehen. Hier ist die Einhaltung des abgeschlossenen Vertrages einzuhalten. Wenn er die Leistung durch Verschulden des Anbieters nicht nutzen kann, muss er nichts zahlen, könnte sogar Schadensersatz fordern. Einen Wohnungswechsel, egal aus welchen Gründen, hat der Leistungsempfänger selbst zu verantworten. Hier geht es um gültiges Recht, nicht um Auslegung von Hobbyjuros. Wenn er es durch eigenes Verschulden nicht nutzen kann ( konkret in diesem Fall, kann dem Anbieter kein Verschulden nachgewiesen werden) ist er zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Sonderkündigungen sind schwer durchsetzbar, dies setzt ein schweres Fehlverhalten des Anbieters zugrunde, was aber zuvor erst einmal dort nachweislich bemängelt wurde. Wenn er zu Unrecht aus der Wohnung geflogen ist, kann er die Unkosten beim Vermieter einklagen, dies hat den Internetanbieter aber keinesfalls zu interessieren. Sorry, so ist das wahre Leben

Ja, leg ihnen die Kündigung vor! Jetzt bist Du ja "quasi" ohne festen Wohnsitz (ofW), wenn Du da ein Schreiben hast, leg das bei. Am Besten quartierst Du Dich vorübergehend iwo ein, meldest Dich "obdachlos" und gehst auf´s Sozialamt. Da bekommst Du, wenn Du ofW bist sicher schnell eine billige! Wohnung! Viel Glück! LG

Du musst den Vertrag erfüllen, auch ohne Wohnung und Anschluss musst Du den Rest der Vertragszeit bezahlen. Du kannst nur sofort kündigen um eine weitergehende Laufzeit zu verhindern. Mach dies schriftlich, mündliche Zusagen nützen nichts

das wird nicht einfach.

diesbezüglich sind die anbieter hartleibig