Aus Hartz 4 raus!

7 Antworten

Spätestens, wenn dein anrechnungsfähiges Einkommen, deinen Bedarf deckt, bist du automatisch aus H4 draußen (sofern du alleine lebst)

Bedarf ist: Regelleistung (364 EUR) + etwaige Mehrbedarfe + Kosten einer angemessenen Unterkunft. Mehrbedarfe und KdU sind keine Konstanten, insofern existiert kein bundesweit und interpersonell einheitlicher Bedarf.

Anrechnungsfähiges Einkommen ist: Nettoerwerbseinkommen ./. "Freibetrag" nach §§ 11a, 11b SGB II, wobei der FB aus dem Brutto errechnet wird + sonstiges Einkommen.

Wichtig: Schon bevor du deinen Bedarf voll aus deinem Erwerbseinkommen decken kannst, darf dich die ARGE auffordern, z.B. Wohngeld zu beantragen, sofern Wohngeld + anrechnungsfähiges Erwerbseinkommen deinen Bedarf deckt. 

Fazit: die Einkommensgrenzen sind fließend.

Zudem: niemand kann dich zwingen H4 zu beantragen; das heißt, du kannst jederzeit auf Leistungen verzichten, wenn du deinenBedarf nicht decken kannst.

PS: Was du zahlen musst, kann dir niemand sagen; Sozialversicherungsbeiträge sind dein Ding, wobei es darauf ankommt, ob du selbstständig oder unselbständig erwerbstätig bist; Wohnung ist Geschmackssache (geht auch ohne); was du als lebensnotwendig erachtest, wissen wir nicht.

Wenn Du keine staatlichen Leistungen bekommst, musst Du alles aus Deinem Einkommen bezahlen. Das ist übrigens auch in Deutschland immer noch der Normalfall.

Also: Miete, Heizung, Strom, Telefon, Essen, Kleidung, Fahrtkosten, ....

Am Besten, Du machst mal ein Haushaltsbuch, in dem Du alle Deine Ausgaben auflistest. Schreib auch solche Ausgaben auf, die andere (Jobcenter, Eltern...) für Dich ausgeben. Dann hast Du einen Überblick.

Wenn Du aus Hartz4 heraus möchtest, muß Du mindestens brutto ca 1450 € verdienen,.Es kommt natürlich darauf an, welche Steuerklasse, wieviele Kinder man hat. Die 1450 € beziehen sich auf  Steuerklasse I/0. Bei diesem Verdienst, sollte man auf jeden Fall noch einen Wohngeldantrag stellen, der hat nichts mit Hartz4 zu tun und wird bei der zuständigen Gemeinde gestellt. Schaden kann das nicht, auch wenn man eventuell nur ganz wenig bekommt, wenn überhaupt, das kommt auf viele Faktoren an. Also Antrag holen und durchlesen, dann ist man schlauer.

DerHans  14.04.2011, 13:40

Würde mich interessieren, wie du auf 1.450 € kommst

Wieso kommst Du auf die Idee, dass Du irgendetwas nicht allein zahlen musst? Wenn Du Harz 4 bekommst, sind die Zuwendungen, die Du erhältst von den Abgaben derer, die in abhängiger Arbeit tätig sind. Jeder in der Gesellschaft ist gehalten, sein Leben allein zu bestreiten. Es gibt aber eben auch die, die das einfach nicht können, weil sie keinen Job haben. Denen hilft somit die Solidargemeinschaft der Steuerzahler.

 

Damit Du einen knappen Überblick bekommst: Wenn Du Steuerklasse 1 für Ledige ohne Kinder bist, kannst Du von Deinem Bruttolohn ca. 50 % abziehen, was für Steuern, Kirchensteuern, Krankenkasse, Rentenversicherung u. s. w. verwendet wird. Der Rest wird Deinem Konto gutgeschrieben. Davon musst Du dann Deinen Lebensunterhalt bestreiten. Wenn Du aber weniger als eine bestimmte Summe (die aktuelle weiß ich nicht) verdienst, kannst Du vom Sozialamt Unterstützung beantragen. Das Sozialamt kann Dir auch die genaue Einkommensgrenze für diese Leistungen nennen.

DerHans  14.04.2011, 13:42

50 % ist im unteren Einkommensbereich total übertrieben. Steuern zahlt er so gut wie keine und der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung liegt bei etwas über 20 %

stechmoul  14.04.2011, 22:59
@DerHans

Was ist mit Arbeitslosenversicherung, Soli u. a.?

Wenn Du es so genau weißt, müsstest Du ihm doch zumindest ungefähr den Prozentsatz nennen können, den er von seinem Bruttolohn abziehen muss, damit er weiß, was ihm verbleibt, um damit sein Leben zu bestreiten. Wenn ich von 50 % spreche, dann soll das nur eine Daumengröße sein. Es könnten natürlich auch 5 % weniger sein.

 

Wenn du alleinstehnd bist, beträgt der Leistungssatz 364,00 € plus die tatsächliche Warmmiete. Außerdem bist gesetzlich krankenversichert.

Sobald du mehr verdienst, bist du aus dem Leistungsbezug raus. Dafür brauchst du ein Nettoeinkommen von ca 800 €