Aus der Privatinsolvenz wieder rauskommen
Hallo zusammen,
ich war heute bei meinem vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter. Ich hatte mit ihm dort ein Gespräch wie alles abläuft und zum Datenabgleich. Um ehrlich zu sein ich bin GESCHOCKT. Das die insolvenz kein Zuckerschlecken wird war mir bewusst nur jetzt habe ich wieder Arbeit und verdiene Dort nicht schlecht könnte meine schulden also auch so abbezahlen. Wir sprechen über eine summe von ca. 4000 Euro. Ich hab einfach ein Problem damit das der Insolvenzverwalter meinen neuen Arbeitgeber anschreiben möchte und mir mein auto wegnehmen will. Das kann ich nicht zulassen ich habe ca. 20 km bis zur arbeit.
Meine Frage: Wie komme ich jetzt wieder aus der Privatinsolvenz raus? Das ich die kosten tragen muss ist mir klar nur kann ich aber alles mit Raten bezahlen und das mit etwa 400-500 euro pro monat
4 Antworten
Wenn du alles schon durchlaufen hast und das Insolvenzverfahren schon eröffnet ist kommst du nur noch raus wenn du nochmal mit deinen Gläubigern sprichst ihnen das anbietest was du zu zahlen bereit bist und die Gläubiger sich damit einverstanden erklären und dies dann dem IV mitteilen. Ansonsten wenn du 35% deiner Schulden plus IV Kosten ca 25 bis 30 % deiner Schuld Summe und die Gerichtskosten bezahlt hast in 3 Jahren. Verstehe nicht ganz wie man bei deiner Schulden Summe 4000, Euro nicht einen Vergleich hinbekommen hat Das Auto gehört zur Insolvenzmasse und wenn du es nicht dringend für deine Arbeit brauchst kann er dir das weg nehmen. Aber bei dem was du bereit bist zurück zu zahlen kannst ja die Schulden komplett bezahlen nur muss du dich oder dein Rechtsanwalt mit den Gläubigern auseinander setzen.
Wegen 4.000 Euro geht niemand in die Privatinsolvenz. Da kann was nicht stimmen.
Ich war ein jahr arbeitlos und konte die raten nicht mehr bedienen
Wie komme ich jetzt wieder aus der Privatinsolvenz raus?
Indem der Eröffnungsgrund (meist Zahlungsunfähigkeit) des Insolvenzverfahrens nachträglich wegfällt. Z.B. dadurch, dass du alle bestehenden Verbindlichkeiten begleichst.
Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne besteht nach dem Bundesgerichtshof regelmäßig dann, wenn der Schuldner in einem Zeitraum von 3 Wochen nicht mindestens 90% seiner fälligen Verbindlichkeiten begleichen kann Um einen Wegfall der Zahlungsunfähigkeit zu bejahen, müssen diese Voraussetzungen also erfüllt sein.
Denkbar ist auch eine Einstellung bei Zustimmung aller Insolvenzgläubiger nach § 213 InsO (z.B. wenn du sie finanziell besser stellen würdest, als in einer Insolvenz). Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass diese darauf eingehen würden.
So wie du das schilderst kannst du da nicht raus.
Dass der IV dir das Auto wegnehmen will, ist allerdings durchaus merkwürdig. Gebe an, dass du das Auto für die Arbeit brauchst bzw. für die Fahrt zur Arbeit und dass du dir das nicht pfänden lässt.
Dass der IV den Arbeitgeber anschreibt, das ist so. Wer A sagt, der muss auch B sagen.
wenn ich alles bezahlen kann oder wenn ich alles wieder in raten zahlen kann sprich selbst bezahlen kann ohne treuhänder?