Aus der Kirche austreten. Dann mehr Lohnsteuer bezahlen?

7 Antworten

Hallo LordofThunder,

nun noch mal ganz ausführlich zu Deinen Fragen:

  1. Bei Kirchenmitgliedschaft zieht der Arbeitgeber zusätzlich zur Lohnsteuer 8 oder 9 % (je nach Bundesland) Kirchensteuer vom Gehalt ab. Diese Kirchensteuer gilt als Sonderausgabe und wenn man am Jahresende eine Steuerklärung abgibt, mindert diese Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen, d.h. man bekommt dann eine Steuererstattung. In Deinem Fall wären das ca. 50 Euro im Jahr, die Du wiederbekommen würdest. Wenn Du nun aus der Kirche austrittst, zieht der Arbeitgeber keine Kirchensteuer mehr ab, aber weiterhin die Lohnsteuer in unveränderter Höhe. Nun hast Du aber keine Sonderausgaben, d.h. die Steuerersparnis von 50 Euro fällt weg. Unterm Strich hast Du dann also nur 130 Euro und nicht 180 Euro gespart. Fazit: Du bekommst jeden Monat 15 Euro mehr aufs Konto, aber dafür auch keine oder eine um 50 Euro geringere Rückerstattung vom Finanzamt.

  2. Um aus der Kirche auszutreten, musst Du (je nach Bundesland) zum Standesamt, zum Amtsgericht oder zur Kirche selbst gehen und dort Deinen Austritt erklären. Das ist in den meisten Bundesländern kostenpflichtig. Dabei erhältst Du eine Austrittsbescheinigung. Im weiteren Verlauf gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Du forderst von Deinem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte an und gehst mit Lohnsteuerkarte und Austrittsbescheinigung zum Einwohnermeldeamt und lässt die Lohnsteuerkarte dort ändern. Anschlißend gibst Du sie dem Arbeitgeber zurück. Der Arbeitgeber wird dann ab dem nächsten oder übernächsten Monat (auch wieder bundeslandabhängig) den Kirchensteuerabzug einstellen.
  • Du lässt beim Arbeitgeber alles beim alten, er zieht die Kirchensteuer weiterhin ab und Du holst sie Dir am Ende des Jahres durch eine Einkommensteuererklärung zurück. Ab 2013 wird dann keine Kirchensteuer mehr abgezogen, da ELStAM dann in Betrieb sein soll (elektronische Übermittlung der Daten an den Arbeitgeber). Das kann durchaus einfacher sein, da das Anfordern der Lohnsteuerkarte in machen Firmen ein Akt ist.

Du bezahlst zwar nicht mehr Lohnsteuer, aber mehr Einkommensteuer. Heißt, bei der Steuererklärung bekommst Du weniger zurück. Hintergrund: Die Kirchensteuer wird wie eine Spende behandelt und mindert daher das zu versteuernde Einkommen.

Nein. Du musst zum Amt und da austreten und die melden es dann dem Arbeitgeber. DSteht ja später auch auf der Lohnsteuerkarte.

Danke!!!!

Zum Finanzamt? oder zum Gericht?

@LordofThunder

Wo der Austritt erklärt werden muss, hängt vom Bundesland ab:

Standesamt (immer kostenpflichtig): Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

Amtsgericht: Berlin (kostenlos), Brandenburg (kostenlos), Hessen (kostenpflichtig) und Nordrhein-Westfalen (kostenpflichtig)

Kirche: Bremen (kostenlos), auf Wunsch auch beim Standesamt möglich, dort aber kostenflichtig und komplizierter.

Die Änderung der Lohnsteuerkarte erfolgt dann bei der Gemeinde (Einwohnermeldeamt) und nicht beim Finanzamt. Das Finanzamt ist da gar nicht involviert, die bekommen nur (automatisch) eine Kopie Deines Austritts, damit sie im Falle einer Steuererklärung bescheid wissen.

tatsache ist :kirchensteuer wird prozentual vom vers.pflichtigen bruttolohn abgezogen so wie auch alle anderen abzüge. also hat man wenn man austritt netto in jedem fall mehr lohn.du musst zum amt und deinenaustritt beantragen. darauf erhälst du einen bescheid den musst du zum finanzamt schicken mit einem änderungsantrag und erhälst dann vom finanzamt eine bescheinigung die du deinem arbeitgeber geben musst. Mfg rudi

Quatsch! Die Kirchensteuer rechnet sich prozentual von der Lohnsteuer, z.B. 8% !

Du gehst mit den erforderlichen Papieren zum Amtsgericht, trittst aus der Kirche aus und nach 3 Monaten wird die Zahlung der Kirchensteuer eingestellt. Mit der Lohnsteuer hat das nichts zu tun.