Aus dem Verwaltungsbeirat einer WEG aussteigen?

3 Antworten

Klar, du brauchst nur deinen Rücktritt erklären. Fairerweise aber rechtzeitig bei der Verwaltung und nicht zu früh vor der nächsten Eigentümerversammlung, damit die Nachfolge zügig geregelt werden kann.

Aus dem Internet:

....bis zu einer Ab- oder Neuwahl bzw. einem etwaigen, stets möglichen Rücktritt von einem solchen Ehrenamt.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/deckert-erklaert-verwaltungsbeirat_258_114540.html


Es kam heute ein Protokoll das geprüft werden muss, ich habe der Verwaltung aber gerade geschrieben dass ich nicht mehr im Beirat sein möchte. Muss ich das Protokoll trotzdem noch prüfen? Weißt du das?

@vanessa5588

Wenn du den Rücktritt erklärst hast, dann natürlich nicht mehr. Liest sich aber nicht als Rücktritt, sondern eher als Hinweis: "möchte nicht mehr" und Rücktritt droht. Mach das halt noch, immerhin warst du ja bei der Versammlung dabei und hast deswegen eigentlich schon die Pflicht, da noch "fertig" zu prüfen.

@vanessa5588

Prüf es doch einfach. Dauert wahrscheinlich nur 10 Minuten.

Ich habe das auch mal ein paar Jahre gemacht bei über 30 Eigentümern und 3 Verwaltungsbeiräten. Da gab es im wesentlich 2 nervigste Eigentümerparteien.
Für die sollte ich immer Hauspolizei machen und deren ganz persönliche Interessen durchsetzen.

Und dann gab es auch einen Verwaltungsbeiratidioten, der mal Richter am Finanzgericht war.
Der bestimmte sozusagen immer noch alles willkürlich in seinem Gerichtssaal und kannte sich rechtlich genau so aus.
Als ich einmal erklärte, dass man als Verwaltungsbeirat auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet als es um die Haftung ging, hat er mir es laut und deutlich erklärt: "Es gibt nur grobe Fahrlässigkeit!!!".
Und dann gab es noch so einen Fall wo ich meine Dummheit als Prolet kundtat und dann setzte er sich gezielt dafür ein, dass ich nicht mehr Verwaltungsbeirat sein darf, bei dem rechtlichen Quatsch, den ich erzähle, denn er wäre schliesslich Richter am Finanzgericht gewesen. usw.
Auch alle anderen durften sich stets ihre rechtliche Dummheit anhören.

@vanessa5588

... das verstehe ich nicht. Was bitte hat denn ein Mitglied eines Beirates zu prüfen?

Eine Niederschrift kommt doch vom Versammlungsleiter und da gibt es nichts zu prüfen/zu ändern, so lese ich die Spielregeln.

@schleudermaxe

Der Beirat ist dafür zuständig, die Rechnungslegung, den Abschluss und das Protokoll zu prüfen. Der Verwalter macht auch Fehler und es könnte im Protokoll ja etwas fehlerhaft sein und der Beirat zeichnet das Protokoll für alle Eigentümer auch gegen.

lt. WEG ist es jederzeit bzw. sofort möglich, das Amt niederzulegen. evtl. wegen neuer Aufgaben für Familienangehörige, die weiter weg wohnen. Das wäre z.B. eine Begründung, die auch nicht nach verfolgt werden kann. Ich hoffe, ich könnte Ihnen ein wenig helfen

Das geht,  wenn du deinen Rücktritt erklärst bis zum Ende der nächsten  Versammlung, damit kein Vakuum entsteht  in der die Nachfolge geregelt werden kann., das die Hausverwaltung sich auf die das Ausscheiden Vorbereiten kann.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914