Aufwandsentschädigung für den Makler?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, silverthunder, diese Rechnung ist nicht zu zahlen, es sei denn Sie haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet, in der eine Aufwandentschädigung für den Fall des Scheiterns der Kreditvermittlung vereinbart ist. Prüfen Sie das mal!! Für das Scheitern des Hauskaufs ist in jedem Fall keine Aufwandentschädigung fällig. Das ist das Risiko eines Maklers. Allerdings: Sie sollten sich das nicht so ohneweiteres gefallen lassen. Teilen Sie uns doch mal mit, welcher Makler solch eine Frechheit besitzt, Ihnen nicht nur eine Finanzierung sondern auch gleich noch zwei Lebensversicherungen verkaufen zu wollen. Würde mich brennend interessieren, denn solche Leute (allgemein nennt man diese immer "schwarze Schafe" unserer Branche) gehören "an den Pranger" und müssen endlich mal in die Schranken gewiesen werden. Jetzt schon einen Anwalt einzuschalten ist meines Erachtens nicht nötig, der kostet nur Ihr gutes Geld. Legen Sie gegen die Rechnung Widerspruch ein und lassen Sie ihn doch seinen lächerlichen Betrag einklagen, dann könne Sie immer noch zum Anwalt. Beste Grüße von einem Makler, der sich für solche Leute ehrlich schämt.

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich habe weiter nichts unterzeichnet außer das ich die Courtage zahlen muss wenn ich das Haus selbst weiter vermittle, bzw den Hauskauf dann privat abschließe.

Bisher habe ich noch nicht auf diese Forderung reagiert, werde aber jetzt Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.

MfG

@silverthunder

Außerdem wollte er das ich meinen Bausparer kündige der eh in drei Jahren ausläuft... Schon merkwürdig

Du mußt nicht zahlen,denn du hast ja nicht gekauft.Die kosten des Maklers sind sein eigenes Risiko.Wenn er weitere Rechnungen schickt teile ihm mit das du die Sache deinem Anwalt übergiebst

werde mich auch an meinem anwalt wenden

ich denke nicht, dass er das darf. im zweifel gehe damit einfach mal zur verbraucherzentrale.

Meines wissens darf er das nicht.Da er ja was Verkaufen will,aber man muss ja NICHTS kaufen.

Die Aufwandsentschädigung ist nicht rechtswirksam. Bitte schauen Sie zur Absicherung in die AGB des Maklers. Normalerweise kann ein Makler auch für beide Seiten tätig werden, jedoch muss dieser expliziet darauf hinweisen, welche Kosten unter welchen Umständen auflaufen. Normalerweise ist ein Makler ein Vermittler von Verträgen. Ist ein Vertrag nicht rechtkräftig so hat ein ordentlicher Makler auch keine Ansprüche.

MfG Bockelmann Immobilien