Aufwandsentschädigung bei Gerichtsvorladung (Anfahrtskosten)

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Fahrkosten bekommst Du nicht. Aber auch als Schüler hast Du Anspruch auf sog. Nachteilsentschädigung (3,50 €/Stunde) und Tagegeld/Verpflegungsgeld (bei einer Abwesenheit von mind. 8 Stunden: 12,00 €/Tag).

Ihr könnt den Gesamtbetrag des Fahrtkostenersatzes nur einmal geltend machen. Außerdem stehen euch nur 25 Cent pro Kilometer und nicht 30 Cent zu. Des Weiteren kannst du 3,50 pro Stunde für Zeitversäumnis geltend machen. Eventuell auch Tagegeld.

Stimmt das alles so und bekomme ich auch als Beifahrer (kann ja eigentlich nicht mal jemand nachweisen, dass ich nicht selbst gefahren bin) die Anfahrtskosten erstattet?

Ja, natürlich stimmt das. Wenn du einen Führerschein hast, dann würde ich mir das auch erstatten lassen. Denn daß du nicht selbst gefahren bist, das kann dir (wie du richtig sagst) niemand nachweisen. Der andere Zeuge wird sich das bestimmt auch erstatten lassen und dann seid ihr halt einfach separat gefahren.

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln müßtest du den Fahrschein vorweisen können, aber bei Anfahrt mit dem PKW brauchst ja keinen weiteren "Beweis".

Nur einen Führerschein solltest du eben haben bzw. ein Auto, das du angeben kannst (muß nicht dein eigenes sein). Denn ohne Führerschein kannst du ja schlecht behaupten, du wärst gefahren. ;-)

Den Führerschein hab ich eh dabei und dass ich ein Auto besitze wird leicht nachzuweisen sein, da es in der Gerichtsverhandlung um eben dieses Auto geht :D Vielen Dank :)

@franzi111

Also nachdem, was ich mir dazu jetzt alles durch gelesen habe, bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass es kein Betrug wäre.

@thankuformusic
dass es kein Betrug wäre

Wie kommst Du zu dieser Erkenntnis?

@RobertLiebling

Ich muss nicht angeben mit welchem PKW ich gefahren bin, sondern nur, dass ich damit gefahren bin und wie viele Kilometer. Also Lüge ich nicht, also kein Betrug.

@thankuformusic

Aus § 5 (2) JVEG:

Bei der Benutzung durch mehrere Personen kann die Pauschale nur einmal geltend gemacht werden.

§ 263 (1) StGB:

Wer in der Absicht, sich [...] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Lügen kann man nicht nur durch suggestio falsi, sondern auch durch suppressio veri.

@RobertLiebling

Wie auch immer, es wäre ihr nicht nachzuweisen. Darum geht´s doch! Ich würd das auch nicht so eng sehen.

Ja, du musst beim zuständigen Gericht zur Gerichtskasse gehen, und kannst dir dort die Auslagen auszahlen lassen.

Und das können wir beide machen, der Fahrer und ich?

@thankuformusic

ja, im übrigen geht man davon aus, das du dem fahrer geld bezahlst und er dich nciht umsonst fährt.

@larry2010

Okay super, Danke :)

ja, die fahrkosten solltest du ausfüllen und auch angeben, wieviel schulstunden du an dem tag hast.

schliesslich muss die person, die die gerichtsverhandlung verursacht hat, für die kosten aufkommen.

es mag für dich ein abenteuer sein, was für dich gratis ist, aber auch für die schule brauchst du eien entschuldigung udn einen nachweis, das du bei gericht warst.

Ich brauch für die Schule ja nur eine Entschuldigung schreiben und um Beurlaubung bitten. Falls wir an dem Tag eine Klausur schreiben, würde ich natürlich wirklich etwas verpassen und mir würde dadurch auch ein Schaden entstehen, weil ich kurz vor den Abschlussprüfungen stehe, allerdings ist in der Vorladung angegeben, dass ich nur Gehaltskosten (der Arbeitstag ist nachzuholen) und Anfahrtskosten erstattet bekomme.

@thankuformusic
dass ich nur Gehaltskosten (der Arbeitstag ist nachzuholen) und Anfahrtskosten erstattet bekomme

-> § 20 JVEG