Aufwandsentschädigung bei Gerichtsvorladung (Anfahrtskosten)
Hallo Leute, ich habe heute eine Vorladung bekommen, weil ich vor Gericht als Zeugin aussagen soll. An diese Vorladung sind Zettel geheftet, die ich ausfüllen kann um Entschädigung für verpasste Arbeitszeiten und Anfahrtskosten aufgrund der Gerichtsverhandlung zu erhalten.
Ich dachte, dass ich mir das sparen kann, weil ich Schülerin bin und demnach ja sowieso kein Geld bekomme und lediglich den Stoff in der Schule oder vielleicht eine Klausur (geht ja bald wieder los) verpasse. Allerdings wurde mir heute von einem Familienmitglied geraten, diesen Zettel auf jeden Fall auszufüllen, da auch ich Anspruch auf Erstattung der Anfahrtskosten habe, obwohl ich nicht selbst fahre, sondern mit einem anderen Zeugen eine Fahrgemeinschaft bilde. Mir wurde was von ca. 30 Cent pro Kilometer erzählt, was sich bei 160 km ja tatsächlich lohnen würde. Kann mir dazu jemand näheres sagen? Stimmt das alles so und bekomme ich auch als Beifahrer (kann ja eigentlich nicht mal jemand nachweisen, dass ich nicht selbst gefahren bin) die Anfahrtskosten erstattet?
9 Antworten
Fahrkosten bekommst Du nicht. Aber auch als Schüler hast Du Anspruch auf sog. Nachteilsentschädigung (3,50 €/Stunde) und Tagegeld/Verpflegungsgeld (bei einer Abwesenheit von mind. 8 Stunden: 12,00 €/Tag).
Wenn Du Dich ein bisschen in die Materie einlesen willst: http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html
;-)
Ihr könnt den Gesamtbetrag des Fahrtkostenersatzes nur einmal geltend machen. Außerdem stehen euch nur 25 Cent pro Kilometer und nicht 30 Cent zu. Des Weiteren kannst du 3,50 pro Stunde für Zeitversäumnis geltend machen. Eventuell auch Tagegeld.
Stimmt das alles so und bekomme ich auch als Beifahrer (kann ja eigentlich nicht mal jemand nachweisen, dass ich nicht selbst gefahren bin) die Anfahrtskosten erstattet?
Ja, natürlich stimmt das. Wenn du einen Führerschein hast, dann würde ich mir das auch erstatten lassen. Denn daß du nicht selbst gefahren bist, das kann dir (wie du richtig sagst) niemand nachweisen. Der andere Zeuge wird sich das bestimmt auch erstatten lassen und dann seid ihr halt einfach separat gefahren.
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln müßtest du den Fahrschein vorweisen können, aber bei Anfahrt mit dem PKW brauchst ja keinen weiteren "Beweis".
Nur einen Führerschein solltest du eben haben bzw. ein Auto, das du angeben kannst (muß nicht dein eigenes sein). Denn ohne Führerschein kannst du ja schlecht behaupten, du wärst gefahren. ;-)
Den Führerschein hab ich eh dabei und dass ich ein Auto besitze wird leicht nachzuweisen sein, da es in der Gerichtsverhandlung um eben dieses Auto geht :D Vielen Dank :)
es wäre Betrug
Also nachdem, was ich mir dazu jetzt alles durch gelesen habe, bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass es kein Betrug wäre.
dass es kein Betrug wäre
Wie kommst Du zu dieser Erkenntnis?
Ich muss nicht angeben mit welchem PKW ich gefahren bin, sondern nur, dass ich damit gefahren bin und wie viele Kilometer. Also Lüge ich nicht, also kein Betrug.
Aus § 5 (2) JVEG:
Bei der Benutzung durch mehrere Personen kann die Pauschale nur einmal geltend gemacht werden.
§ 263 (1) StGB:
Wer in der Absicht, sich [...] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Lügen kann man nicht nur durch suggestio falsi, sondern auch durch suppressio veri.
Wie auch immer, es wäre ihr nicht nachzuweisen. Darum geht´s doch! Ich würd das auch nicht so eng sehen.
Ja, du musst beim zuständigen Gericht zur Gerichtskasse gehen, und kannst dir dort die Auslagen auszahlen lassen.
Und das können wir beide machen, der Fahrer und ich?
ja, im übrigen geht man davon aus, das du dem fahrer geld bezahlst und er dich nciht umsonst fährt.
Okay super, Danke :)
ja, die fahrkosten solltest du ausfüllen und auch angeben, wieviel schulstunden du an dem tag hast.
schliesslich muss die person, die die gerichtsverhandlung verursacht hat, für die kosten aufkommen.
es mag für dich ein abenteuer sein, was für dich gratis ist, aber auch für die schule brauchst du eien entschuldigung udn einen nachweis, das du bei gericht warst.
Ich brauch für die Schule ja nur eine Entschuldigung schreiben und um Beurlaubung bitten. Falls wir an dem Tag eine Klausur schreiben, würde ich natürlich wirklich etwas verpassen und mir würde dadurch auch ein Schaden entstehen, weil ich kurz vor den Abschlussprüfungen stehe, allerdings ist in der Vorladung angegeben, dass ich nur Gehaltskosten (der Arbeitstag ist nachzuholen) und Anfahrtskosten erstattet bekomme.
dass ich nur Gehaltskosten (der Arbeitstag ist nachzuholen) und Anfahrtskosten erstattet bekomme
-> § 20 JVEG
Das klingt ja auch ganz gut, mal gucken, wie ich das alles angeben kann. Danke :)