Auftragsmord durch Hexerei - strafbar?

6 Antworten

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Das ist der (nicht strafbare) untaugliche Versuch eines Tötungsdelikts.

schöne Formulierung xD

@MisterNinja

Der "untaugliche Versuch" ist eine feststehende Bezeichnung aus dem deutschen Strafrecht.

Hierfür ist übrigens § 23 (3) StGB anzuwenden:

Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).

Der untaugliche Versuch ist strafbar. Hier würde das Gericht aber wohl von einer Strafe absehen.

@HansImGlueck178

Er kann strafbar sein - siehe den Gesetzesauszug oben. In diesem Fall bin ich mir aber ziemlich sicher, dass das Gericht keine Strafe verhängen würde.

@RobertLiebling

Hier handelt es sich wohl sowieso eher um den abergläubischen Versuch. Der wäre dann straffrei, weil kein Vorsatz sondern nur eine Hoffnung auf den Todeseintritt beim Täter anzunehmen ist.

nein da es vor Gesetz keine Magie gibt.

Wenn jemand stirbt dann hat es einen normalen Grund. Dass der Herzinfakt z.,b. durch Magie hervorgerufen wurde lässt sich nicht beweisen - und ohne Beweis keine Straftat

Der sogenannte abergläubische Versuch ist im Allgemeinen straffrei, da das bloße hoffen auf den Tod einer Person noch keinen Vorsatz begründet.

Der untaugliche Versuch hingegen ist strafbar, wer also in der Überzeugung damit töten zu können mit einer Spielzeugpistole auf sein vermeintliches Opfer schießt, versucht damit ein Tötungsdelikt. Hier kann das Gericht aber die Strafe mindern oder sogar von ihr absehen.

Sollte seit der Aufklärung nicht mehr der Fall sein in Europa, außer du gehst von der Rechtssprechung z.B. diverser afrikanischer oder vorderasiatischen Staaten aus. Auch in Indien kann ein Prozess drohen.

Ob der Auftraggeber oder nur der Begeher dafür haftbar sind ist dort nochmal was anderes, jedenfalls in Europa ist man zum Glück über diese Zeit hinaus, wo es noch ein Rechtsbestand war dank Einschnitt des Einflusses der (katholischen) Kirche.

Das ist Phantasie - aber es ist tatsächlich schon vorgekommen, dass Personen unter dem Einfluss übelgesinnter Menschen gestorben sind.

Das ist keine Hexerei ! Ein mittelbarer Zusammenhang.