Auftrag doch nicht erhalten, dafür Rechnung gestellt. Geht das?

6 Antworten

Mensch, ist das anstrengend zu lesen. Satzzeichen sind wenigstens vorhanden. Wenn du aber ab und zu mal einen Absatz gemacht hättest, bekämst du sicher mehr Antworten.

Ansonsten: Aus der Sicht des Handwerkers, der von dir nun seine Auslagen ersetzt bekommen will ist das okay und nicht gewuchert. Ich hätte dem zweiten eine Absage erteilt.

es war alles ziemlich durcheinander und hätte sicher besser laufen können. ich war den ganzen Tag auf Achse. finde da kann der Handwerker auch versrständniss Zeigen.

war ja nicht böswillig passiert.

@MommyDearest

Eines vorweg: Ich bin kein Handwerker.

Aber mal ehrlich: Was hat der Handwerker davon, wenn er Verständnis zeigt? - Beim nächsten mal nimmst du wieder den billigeren und erteilst dem schnelleren eine Absage. Hab´ ich recht oder nicht?

@RubberDuck1972

Nein, wenn ich einen Termin gehabt hätte und DANN jemand anderes ein günstigeres Angebot gemacht hätte, dann hätte ich das günstigere Angebot abgeschlagen.

Ich hätte mich geärgert das ich den Auftrag zu schnell vergeben habe. Aber ich mag nicht jemanden Absagen wenn ich weiß, das der mich schon im Terminkalender eingetragen hat, und in der Zeitspalte dann niemand anderen eintragen konnte.

Primäre Frage ist natürlich ob hier überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Ein Werkvertrag kommt grds durch Bestimmung der Leistung und Gegenleistung also dem Werk gegen Bezahlung eines gewissen Geldbetrages zustande. Aber so wie du das schilderst habt ihr eine aufschiebende Bedingung vereinbart, dass der Termin noch vereinbart werden muss. Mangels Terminvereinbarung ist der Vertrag daher nicht rechtswirksam enstanden und er kann sich nicht auf die Leistungsvereitelung oder sonsitges stützen. Des weiteren muss auch kein Widerruf oder sonstiges geltend gemacht werden, da es ja nichts zu widerrufen gibt.

Leistung und Gegenleistung waren bereits vereinbart, ein Vertrag besteht also. Werk gegen Vergütung (gilt stillschweigend vereinbart). Der Termin ist nicht der Gegenstand, wegen dem gerade der Vertrag geschlossen werden soll - dass der noch offen ist, schadet nicht.

Dem Handwerker würde ich freundlich, aber bestimmt absagen und die Rechnung, die vielleicht kommt, verweigern. Wenn noch keine Vereinbarung über den Termin bestand, kann er nicht einfach auf gut Glück zwei Arbeiter zum Reparieren vorbeischicken. Genausogut hätte niemand zuhause sein können- dann kann er auch nichts in Rechnung stellen. Es gilt grundsätzlich zwar ein mündlich vereinbarter Vertrag, jedoch habt ihr (wie schon vorher erwähnt) das Widerrufsrecht. Und da kein konkreter Termin bestand, kann noch keine Leistung des Handwerkers stattgefunden haben.

Zwei Dinge sind hier einschlägig: Zum einen kannst du als Besteller gemäß § 649 BGB kündigen, Folgen der Kündigung stehen auch darin.

Zum anderen aber - und das wäre für dich freilich günstiger - hast du auch ein Widerrufsrecht ;) (§§ 312b, 355 ff BGB).

Im Übrigen wären Absätze wirklich super.

*Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht :)

danke für die Antwort :) Ja, Absätze... ich seh's auch grad. Zu spät. War ein langer Tag heute.

@MommyDearest

Gern :)

Bezüglich des zweiten Handwerkers wäre übrigens auch eine Irrtumsanfechtung möglich, aber der Widerruf erscheint mir als bestgeeignetes Mittel.

Da ja noch nicht mal ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, habt ihr auch nichts zu bezahlen.

Keine Leistung, keine Gegenleistung.

es gab ein Angebot per mail, basierend auf die Bilder bei MyHammer. weiß nicht ob das als eine Art Kostenvoranschlag gilt. Aber selbst wenn, darf man so einen Kostenvoranschlag ja auch abschlagen. Will sagen, es ist kein Schaden entstanden. Das die Mittarbeiter ohne Termin kommen hätte ich ja nicht wissen können.

@MommyDearest

Ein Kostenvoranschlag spielt hier auch keine Rolle, die Vergütung für den Vertrag gilt als stillschweigend vereinbart.