Auftrag doch nicht erhalten, dafür Rechnung gestellt. Geht das?
Wir hatten jemanden gesucht der bei uns eine Arbeit durchführt. Nach langen suchen wendeten wir uns an MyHammer um dort einen Handwerker zu finden. Als ich am nächsten Morgen auf dem Weg zur Arbeit war, rief mich ein Handwerker an und machte mir ein Angebot, das ich auch angemessen fand. Ich sagte ihm das ich nicht Zuhause sei, mein Mann hingegen schon. Er versprach das Angebot über MyHammer durchzuschicken und ich versprach dass mein Mann ihm die Festnetznummer durchmailen würde, damit ein konkreter Termin, eventuell schon für denselben Tag, vereinbart werden kann. Mein Mann bestätigte online dass wir das Angebot annahmen, mailte die Nummer durch, und wartete auf den Anruf. Es rief auch kurz darauf jemand an und mein Mann ging davon aus, dass es sich um besagten Handwerker handelt (zumal ja sonst keiner die Nummer hatte). Er hatte ja noch nicht mit ihm gesprochen, konnte also an der Stimme nicht erkennen, dass es ein anderer Handwerker war, der nicht über MyHammer sondern über einen Bekannten an uns gekommen war. Mein Mann wunderte sich lediglich dass der Preis auf einmal etwas günstiger war, dachte sich aber erst nichts dabei. Prompt wurde ein Termin für den nächsten Morgen vereinbart. Später rief mich mein Mann, gab mir die Nummer durch, die angerufen hatte, und bat mich zu überprüfen ob es der Selbe Handwerker sei, weil er im Nachhinein doch ein mulmiges Gefühl hatte, wegen dem etwas anderen Preis, und selbst gerade auf dem Sprung war. Beim Vergleich der Telefonnummern stellte ich fest, dass es wirklich jemand anderes gewesen war. Da mit den Handwerker über MyHammer noch kein Termin bestand, schrieb ich ihm eine Mail, entschuldigte mich vielmals für das Missgeschick, und teilte ihm mit, dass ich sein Angebot nun doch nicht in Anspruch nehmen würde. Kurze Zeit später rief mich dieser an und meinte, seine Mittarbeiter seien nun unterwegs zu mir, und ich solle doch meinem Mann Bescheid geben. Ich erklärte ihm was passiert war, und auch das ich ihm doch eine Mail geschrieben hatte, und das ja gar kein Termin vereinbart gewesen war. Nun will er mir eine Rechnung schreiben für die „verlorene Zeit“ die seine Mittarbeiter ja nun schon investiert hätten. 30 Euro plus Steuern, sagt er, seien angemessen. Geht das überhaupt? Er hatte ja meinen Mann nicht erreicht, bezüglich Terminabsprache, und auch mich nicht vorher angerufen (meine Nummer hatte er ja auch noch) um abzuklären ob es auch wirklich passt. Ich kann natürlich nachvollziehen, dass er verärgert ist. Aber mir eine Rechnung schicken dafür das er den Auftrag nun doch nicht hat? Sicher, wir hatten eigentlich zugesagt, aber wir haben auch am selben Tag wieder abgesagt, sogar noch bevor er seine Mittarbeiter losgeschickt hatte.
6 Antworten
Mensch, ist das anstrengend zu lesen. Satzzeichen sind wenigstens vorhanden. Wenn du aber ab und zu mal einen Absatz gemacht hättest, bekämst du sicher mehr Antworten.
Ansonsten: Aus der Sicht des Handwerkers, der von dir nun seine Auslagen ersetzt bekommen will ist das okay und nicht gewuchert. Ich hätte dem zweiten eine Absage erteilt.
Eines vorweg: Ich bin kein Handwerker.
Aber mal ehrlich: Was hat der Handwerker davon, wenn er Verständnis zeigt? - Beim nächsten mal nimmst du wieder den billigeren und erteilst dem schnelleren eine Absage. Hab´ ich recht oder nicht?
Nein, wenn ich einen Termin gehabt hätte und DANN jemand anderes ein günstigeres Angebot gemacht hätte, dann hätte ich das günstigere Angebot abgeschlagen.
Ich hätte mich geärgert das ich den Auftrag zu schnell vergeben habe. Aber ich mag nicht jemanden Absagen wenn ich weiß, das der mich schon im Terminkalender eingetragen hat, und in der Zeitspalte dann niemand anderen eintragen konnte.
Primäre Frage ist natürlich ob hier überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Ein Werkvertrag kommt grds durch Bestimmung der Leistung und Gegenleistung also dem Werk gegen Bezahlung eines gewissen Geldbetrages zustande. Aber so wie du das schilderst habt ihr eine aufschiebende Bedingung vereinbart, dass der Termin noch vereinbart werden muss. Mangels Terminvereinbarung ist der Vertrag daher nicht rechtswirksam enstanden und er kann sich nicht auf die Leistungsvereitelung oder sonsitges stützen. Des weiteren muss auch kein Widerruf oder sonstiges geltend gemacht werden, da es ja nichts zu widerrufen gibt.
Leistung und Gegenleistung waren bereits vereinbart, ein Vertrag besteht also. Werk gegen Vergütung (gilt stillschweigend vereinbart). Der Termin ist nicht der Gegenstand, wegen dem gerade der Vertrag geschlossen werden soll - dass der noch offen ist, schadet nicht.
Dem Handwerker würde ich freundlich, aber bestimmt absagen und die Rechnung, die vielleicht kommt, verweigern. Wenn noch keine Vereinbarung über den Termin bestand, kann er nicht einfach auf gut Glück zwei Arbeiter zum Reparieren vorbeischicken. Genausogut hätte niemand zuhause sein können- dann kann er auch nichts in Rechnung stellen. Es gilt grundsätzlich zwar ein mündlich vereinbarter Vertrag, jedoch habt ihr (wie schon vorher erwähnt) das Widerrufsrecht. Und da kein konkreter Termin bestand, kann noch keine Leistung des Handwerkers stattgefunden haben.
Zwei Dinge sind hier einschlägig: Zum einen kannst du als Besteller gemäß § 649 BGB kündigen, Folgen der Kündigung stehen auch darin.
Zum anderen aber - und das wäre für dich freilich günstiger - hast du auch ein Widerrufsrecht ;) (§§ 312b, 355 ff BGB).
Im Übrigen wären Absätze wirklich super.
*Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht :)
danke für die Antwort :) Ja, Absätze... ich seh's auch grad. Zu spät. War ein langer Tag heute.
Gern :)
Bezüglich des zweiten Handwerkers wäre übrigens auch eine Irrtumsanfechtung möglich, aber der Widerruf erscheint mir als bestgeeignetes Mittel.
Da ja noch nicht mal ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, habt ihr auch nichts zu bezahlen.
Keine Leistung, keine Gegenleistung.
es gab ein Angebot per mail, basierend auf die Bilder bei MyHammer. weiß nicht ob das als eine Art Kostenvoranschlag gilt. Aber selbst wenn, darf man so einen Kostenvoranschlag ja auch abschlagen. Will sagen, es ist kein Schaden entstanden. Das die Mittarbeiter ohne Termin kommen hätte ich ja nicht wissen können.
Ein Kostenvoranschlag spielt hier auch keine Rolle, die Vergütung für den Vertrag gilt als stillschweigend vereinbart.
es war alles ziemlich durcheinander und hätte sicher besser laufen können. ich war den ganzen Tag auf Achse. finde da kann der Handwerker auch versrständniss Zeigen.
war ja nicht böswillig passiert.