Aufstockendes ALG2 auch rückwirkend?
Hallo zusammen, wollte hier mal kurz nachfragen, da ich im Internet nichts passendes fand und auch ungern unvorbereitet in ein Gespräch gehe, da ich mir nichtmehr sicher bin ob man mir auch alles und die Wahrheit erzählt.
Zur Situation: Ich gehe zzt wieder in die Schule um mein Abitur nachzuholen. Bis August bin ich allerdings Arbeitslos, muss aber von der Schule aus einen Vorkurs besuchen. Nach meiner abgeschlossenen Lehre in diesem Jahr (Januar) meldete ich mich Arbeitslos und musste einen Antrag auf ALG 1 stellen. Da ich alleine Wohne war mir aber klar das es nicht ausreichen wird, da ich in der Lehre nicht sonderlich viel bekommen habe. Man sagte mir auf dem Arbeitsamt ich müsse wenn ALG 1 durch ist, damit dann Wohngeld beantragen. Nachdem ich 3 Monate wartetete bis der Antrag durch ist und ich die Zeit mir das Geld ausm Hut zaubern konnte ging ich mit dem Bescheid von 200€ ALG 1 zur Wohngeldstelle wo man mir sagte, ich habe zuwenig Geld und desshalb kein Anspruch auf Wohngeld und muss "aufstockendes ALG 2" beantragen. Also wieder ab zum Arbeitsamt, wo ich morgen nochmal hinsoll, da heute alles überfüllt war.
Bis das durch ist vergehen ja bestimmt nochmal X Monate. Mir war das von Anfang an klar das allein ALG 1 nicht aussreicht aber meine Gesprächspartnerin dort meint dies sei der Weg den ich gehen müsste. Naja aufjedenfall siehts bei einem einkommen von 200€ und einer miete von 350€ nicht sonderlich gut aus.
Nun stellt sich mir die Frage, kriege ich diese Aufstockenden Leistungen ab dem Tag rückwirkend wo ich mich Arbeitslos meldete oder erst ab dem Tag wo ich diese Beantrage? Zweiteres würde für mich nicht wirklich Sinn machen, da mir gesagt wurde ich könne das erst beantragen, wenn mein ALG 1 Antrag durch ist... Allerdings würd ich dennen das auch zutrauen das ich jetzt quasi Pech gehabt hab :)
3 Antworten
Du bekommst erst Geld, wenn du es auch beantragt hast. Dass dir das eine Amt hier falsche Infos gibt, dafür kann ja das andere Amt nichts. Die Bearbeitung des Antrages dauert hier aber keine Monate, sondern zwei bis drei Wochen, wenn es hoch kommt. Rückwirkend wird da nichts gezahlt.
Hallo,
wenn ich mich nicht täusche, kannst Du ergänzende Leistungen nach SGB II erst ab dem Tag bekommen, ab welchem Du sie beantragt hast. Die Antragstellung ist dem Tag gleichzusetzen, an dem Du das erste mal beim Jobcenter vorgesprochen hast.
Aber da Du hinsichtlich ALG I ohnehin schon vorher bei der Arbeitsagentur vorgesprochen und beantragt hast, ist es durchaus eine konkrete Fragestellung, ob der Anmeldetag bei der Arbeitsagentur hier bereits bei Beantragung von ergänzendem ALG II Berücksichtigung fände, oder erst ab Antragstellung auf diese Leistung.
mfg
Parhalia
Rückwirkend nur für den laufenden Monat der Antragsabgabe