aufstellen eines zaunes

6 Antworten

Wer welche Zäune aufstellen und unterhalten muss ist im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz geregelt. Sehr unterschiedliche Regelungen. In Ortssatzungen und Bebauungsplänen kann die Gestaltung der Zäune vorgeschrieben sein, in den Landesbauordnungen die Höhe und Baugenehmigungsfreiheit.

Grundsätzlich kann in diesen gesetzlichen Rahmen jeder seinen eigenen Zaun bauen. Das Betreten des Nachbargrundstücks kann vorm Amtsgericht erstritten werden; dadurch entstehende Schäden müssen der Nachbarschaft erstattet werden.

Den Nachbarn zwingen, einen Zaun zu bauen, ist nur möglich, wenn auf seinem Grundstück Gefahrenzustände bestehen. In diesem Fall sind jedoch Eure Hunde die "Gefahr", womit ihr in der Sicherungspflicht seid.

ihr könnt doch auch einfach einen Zaun auf eurer Seite der Grundstücksgrezne aufstellen

Nein, wieso sollte sie verpflichtet sein..?! Das kann jeder für sich selbst entscheiden...

Wieso müsst ihr, wenn ihr einen Zaun aufstellen wollt auf das Grundstück der Nachbarn..!?

Das geht aus der Satzung des jeweiligen Bundeslandes und dann der Gemeinde hervor. Mehrheitlich besteht eine Einfriedungspflicht. Im allgemeinen wird davon ausgegangen, dass man selber den linken Zaun (Blickrichtung vom Haus zur Straße) zu setzen hat, der Nachbar seinen linken usw..... Schau in der Gemeindesatzung nach. Stichwort: Einfriedung

Wer welche Zäune aufstellen und unterhalten muss ist im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz, nicht in einer Ortssatzung geregelt. Das mit der "Blickrichtung" ist nur in wenigen Ländern geltendes Recht.

Gerade wegen des Hundes würde ich so schnell wie möglich einen Zaun setzen lassen. Da ihr selber zahlen müßtet, könnt ihr Farbe und Aussehen sowie Höhe selber bestimmen. Eine Fachfirma gießt Fundamente und kann von eurer Seite aus den Zaun befestigen. Dazu muss das Grundstück der Nachbarin gar nicht betreten werden.