Aufsichtspflicht bei 13-jährigen?!

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Natürlich gibt es die Aufsichtspflicht. Eltern sind vepflichtet, ihre Kinder im Rahmen derer geistigen Reife zu beaufsichtigen und sie haften, wennn die Aufsichtspflicht verletzt wird. Bei einem 13 jährigen, der normal entwickelt ist, liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, wenn er 40 km in die Stadt fährt (in meinem Dorf wohnen jüngere Kinder, die täglich so weit zur Schule fahren). Sollte der 13 jährige aber einen Schaden verursachen, haftet er selber und die Eltern sind raus. Bei einem 7 jährige, der alleine so etwas unternimmt, sieht das mit der Aufsichtspflicht schon anders aus.

Guck mal n Par. 832 BGB

Ja, diese Aufsichtspflicht gibt es und es ist tatsächlich schwierig, die zu definieren. Wenn ein 13 jähriger um 01.00Uhr früh stockbesoffen irgendwo aufgegriffen wird, dann ist es keine Frage mehr, dass die Aufsichtspflicht vernachlässigt wurde. Alles andere ist eine "schwammige" Sache. In diesem Fall ist die Entfernung / Bus bzw. Zugfahrt kein Problem. Daraus ergeben sich lediglich Gefahren, die auch vor Ort passieren können. Es ist aber tatsächlich eine Ermessenfrage, in wie weit Eltern auch den "Begleitern" vertrauen. Wenn sie da bedenken haben, weil sie die nicht hinreichend kennen, sind sie in der Pflicht das ganze zu unterbinden. Ich selbst bin Pädagoge bzw. Ausbilder und somit während der Ausbildungszeit zur Aufsicht verpflichtet. Das ganze geht soweit, dass ich den Lehringen auch untersagen kann, während der Pausenzeiten den Betriebsgrund zu verlassen. Nach meinem Ermessen ist das "albern" und bisher ist auch noch nie irgendwas passiert. Sollte das aber einmal der Fall sein, werde ich das Verbot auch aussprechen ( .... )

Wenn Eltern Bedenken haben, einen 13-jährigen allein mit 14-jährigen in ein Shoppingcenter in 40 km Entfernung fahren zu lassen, haben sie völlig recht. Ich hätte meinen Sohn auch nicht fahren lassen. Dort geht es ja auch um Geld ausgeben und man weiß nicht, was den lieben Kinderlein noch alles so einfällt. Es gibt bessere Ziele.

Es geht hier aber nicht ums Geldausgeben! Seine Eltern haben auch keine Bedenken bei den 'Begleitern' (uns), sie haben nur Angst, dass irgendwas passiert! Kann ich in gewisser Hinsicht auch verstehen, aber ich finde sie übertreiben trotzdem! Und im Prinzip geht es hier auch darum, ob wir es gesetzlich erst gar nicht dürfen oder ob es nur an der Entscheidung der Eltern liegt!