Aufreger: Babyfalle mit Vorsatz: Sanktionen?

24 Antworten

Nein. Wer keine Kinder möchte, muss halt konsequent verhüten (da bleiben für den Mann nur die Möglichkeit: Kondom oder Vasektomie) oder enthaltsam leben.

Unterhalt ist für das Kind. Ein Kind kann nichts für die Umstände seiner Entstehung und ist daher ohne wenn und aber unterhaltsberechtigt!

Nein. Sex ist nicht einfach ein Spaß. Er ist für die Liebe gemacht und da kein Verhütungsmittel 100% sicher ist, sollte ein Kind immer willkommen sein und gute Voraussetzungen zur Entwicklung vorfinden.

Wer leichtfertig mit Sex umgeht, muss die Folgen tragen.

Du verwechselst was. Die Frau bekommt keinen Unterhalt, sondern das Kind. Und was kann das dafür?

Und wie willst du das nachweisen? Vor allem den Vorsatz? Wie bewertest du dann tatsächliche „Unfälle“? Ungewollt schwanger werden ja auch genug Mädchen und Frauen, 100.000 Abtreibungen jährlich in Deutschland beweisen das.

  1. keine reversible Verhütung wirkt 100%
  2. bei oraler Einnahme können immer wieder Probleme auftreten, sei es Durchfall oder Erbrechen. Da Spermien paar Tage überleben können, ist es möglich, dass auch danach bei Problemen Verhütungslücken auftreten können; auch vergessen ist menschlich
  3. um ein Kind zu zeugen, bedarf es zwei - Mann und Frau - warum also nur einen Part bestrafen
  4. es gibt auch einen ähnlichen Tatbestand mit Stealthing, was wäre da dann eine adäquate Strafe entsprechend der, die du gefordert hast? Doppelten Unterhalt?

1 Aber Pille und Kondom zusammen sind sehr sicher.

2 Ja da hast du recht

3 Wenn sie ihm verschweigt dass sie keine Pille nimmt, bzw ihn anlügt und sagt dass sie es tut

4 Darüber könnte man reden

Es gibt in beiden Fällen die Möglichkeit der Abtreibung/ Pille danach ...null Problemo...

um ein Kind zu gebähren, müßte die schriftliche Einverständniserklärung beider Partner vorliegen. Sobald einer verneint bzw. Einspruch auf dem Rechtsweg einlegt, sollte eine Zwangsabtreibung angeordnet und notfalls mit Polizeigewalt durchgesetzt werden ( Assange Style).

Falls die Frau erst Wochen- oder gar Monate nach Bekanntwerden der vorsätzlich erzwungenen Schwangerschaft mit der Wahrheit (z.B. durch Unterhaltsforderungen) rausrückt,um eine Abtreibung unmöglich zu machen, sollte dies hart geahndet werden. (Bußgelder,Bewährungsstrafe,Entschädigung)...

Umgekehrt sollte natürlich auch ein Stealthing-Typ bestraft werden,der eine Frau einfach ohne Absprache/durch Kondombetrug schwängert...

@ollie69

Absoluter Schwachsinn und zum Glück in unserem Rechtsstaat nicht möglich 🤔

  • Aus moralischer Sicht würde ich das durchaus richtig finden -- wenn man sich täuscht und hintergeht dann ist das definitiv nicht in Ordnung. Aber das Gesetz ist natürlich nicht dazu da, Moral zu erzwingen. Auch Fremdgehen steht ja nicht unter Strafe, private Lügen bleiben auch ungestraft und einfach mies zueinander sein sowieso. Gebrochene Versprechungen ohne Vertragskraft werden ebenso nicht verfolgt.
  • Absichtliche Schwangerschaften sind eine ganz üble Sache, aber ungewollte Schwangerschaften passieren ständig. Beides voneinander zu unterscheiden, wird nicht möglich sein. Aus juristischer Sicht wäre ein entsprechendes Gesetz daher nicht durchsetzbar, denn wie will man beweisen, dass es Absicht war und nicht einfach Pech, Vergesslichkeit, Versagen der Pille? Verhütung ist nun mal nicht 100% sicher und das weiß jeder.
  • Den "heimtückischen Vorsatz" wird doch niemand zugeben, das Vergessen wiederum kommt leider oft vor und darf nicht strafbar sein. Nein, ich sehe da keinerlei Spielraum für eine juristische Handhabe, egal wie einen aus moralischer Sicht dieses Verhalten stört.
  • Ich ahne schon, dass die ganzen Pharisäer sagen werden, verhüten kann auch der Mann oder bla-bla-bla. Alles richtig, aber in eine vertrauensvollen Partnerschaft muss man sich eben einigen und vertrauen. Wenn ein Mann die Verhütung übernehmen würde und regelmäßig Kondome nimmt und dann absichtlich Löcher rein macht und die Frau schwängert, die sich auf ihn verlassen hat, dann würde das doch wohl auch niemand in Ordnung finden. Natürlich muss man sich in einer Partnerschaft aufeinander verlassen können und sich nicht gegenseitig reinlegen. Weder mit Geld noch mit Verhütung noch mit Untreue oder dergleichen. Vertrauensbrüche sind immer moralisch zutiefst verwerflich. Das kann man nicht dadurch schönreden oder relativieren, dass der andere ja auch aufpassen könnte.

Deswegen müssen beide verhüten!

  1. Wegen der höheren Sicherheit.
  2. Um sich vor den Fehlern des jeweils anderen zu schützen.

Letztlich ist jeder für sich selbst verantwortlich.

@exxonvaldez

In den allermeisten festen Partnerschaften entscheidet sich das Paar für eine Verhütungsmethode. Die meisten festen Paare verzichten auf Kondome, weil der Sex ohne einfach bedeutend besser ist.

Wer seinem Partner nicht bezüglich Verhütung traut, sollte die Partnerschaft in Frage stellen und nicht die Verhütungsmethode.

Dass beide verhüten ist auf jeden Fall empfehlenswert, wenn Vertrauen oder Treue fraglich sind oder man Sexualkontakte außerhalb fester, vertrauensbasierter Beziehungen hat.

@Kajjo
In den allermeisten festen Partnerschaften entscheidet sich das Paar für eine Verhütungsmethode.

Das ist grob fahrlässig.

Wer seinem Partner nicht bezüglich Verhütung traut, sollte die Partnerschaft in Frage stellen und nicht die Verhütungsmethode.

Nein. Irren ist menschlich und jeder kann mal die Pille vergessen.

Außerdem können sowohl Pille als auch Kondom versagen.

Gegenfrage: Sollte man Männer, die nicht bereit sind, sich selbst aktiv um Verhütung zu bemühen, mit Sexverbot bestrafen?

Im Ernst: Es steht jedem Mann frei, selbst für die Verhütung Sorge zu tragen, und es wäre überaus wünschenswert, er täte das auch. 

Das mit dem Sexverbot bei Verweigerung gefällt mir.