Aufrechnung und Rücknahme einer Insolvenzforderung durch das Finanzamt
In meinem Insolvenzverfahren hat das Finanzamt eine Forderung angemeldet. In der Wohlverhaltensphase hat es jetzt Steuerrückerstattungen dagegen aufgerechnet, so dass die Forderung sich mindert. Das Finanzamt nimmt jedoch die Forderung in Höhe der Aufrechnung nicht zurück. Bei der jetzigen Ausschüttung durch den Insolvenzverwalter hat das Finanzamt somit die Quote auf die angemeldete und in voller Höhe festgestellte Forderung erhalten, obwohl die Forderung sich reduziert hat. Gibt es da eine gesetzliche Vorschrift und wenn ja, wo kann man das nachlesen.
2 Antworten
Sprich mal mit dem Insolvenzverwalter darüber. Die Summe kann ja nicht gleich bleiben nach einer Aufrechnung. Aber ich kenne das auch FA, die machen das gerne, Zahlungen einfach mal unter den Tisch kehren.
Hallo, ich kenne nicht die genauen Umstände. Es kann auch sein, dass das Finanzamt vielleicht auch Forderungen hat, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, oder daass sie irgendwann bemerkt haben, dass die angemeldeten und festgestellten Forderungen nicht vollständig sind und nun wollen sie über einen recht abenteuerlichen Weg, der so selbstverständlich keinen Bestand haben kann, die aussen vorstehende Forderung sozusagen noch "nacherlösen". Viele Grüsse