Auflagen Verstoß (Beweise)?
Ich habe als Führungsaufsicht eine Auflage, kein Alkohol zu konsumieren.Wurde von der Polizei kontrolliert musste pusten, den wert wurde mir nicht gennant (war stark alkoholisiert) Führungsaufsicht wurde sofort informiert mir wurde aber kein Blut entnommen. Reicht der Atemalkoholtest für eine Anklage vor Gericht?
2 Antworten
Vermutlich war der Atemalkoholtest in einem Bereich, wo es ausgeschlossen war, dass bei einer Blutentnahme eine BAK von 0,0 ermittelt würde.
"Kein Alkohol" heißt nun mal genau das.
Sehr genau ist der zwar nicht...aber wenn die Auflage NULLKOMMANULL heißt und du rotzevoll warst dann braucht man die Genauigkeit wohl nicht.
So kann man es auch ausdrücken. ;-)
Die Zeugenaussage des Beamten reicht da locker aus. Welchen Vorteil sollte der davon haben, Dir was anzuhängen?
Wir leben in einer korrupten welt, da ich stadtbekannt bin wer weiss vielleicht mag er mich nicht 🤔
Heute zutage muss man halt stichfeste Beweise für alles haben. Wenn die zeugenaussage des beamten reicht .... dann ist es blöd gelaufen
Dann könnte aber jeder Polizist das behaupten,egal wann und wo das ich was getrunken hätte mit einer blut entnahme häten sie den beweis für das Gericht