Auflagen bei Überschreiben einer Immobilie
Hallo Zusammen, mein Vater ist vor Kurzem gestorben und meine Mutter möchte mir die Wohnung, in der sie lebt in den nächsten Monaten überschreiben. Wenn mir diese Wohnung gehört, dann bin ich, weil ich keine Geschwister habe und mir bereits eine Wohnung in dem Haus gehört Allein-Eigentümer eines Zweifamilienhauses.
Meine Mutter möchte allerdings einige Auflagen machen und diese beim Notar und Amtsgericht hinterlegen. Es handelt sich vor allem um folgende Punkte, die mich stören, weil sie mich in meiner Freiheit einschränken:
- ich muss nach ihrem Ableben in dem Haus wohnen, es gäbe also dann eine Art Wohnsitz-Zwang
- ich darf die Wohnung nicht vermieten
- ich darf das Haus nicht verkaufen, auch nicht im Notfall
Sind diese Auflagen nach dem Grundgesetz überhaupt bindend? Wie soll ich mich da verhalten?
Bitte, wenn Möglich keine Meinungen oder ähnliches, abgeben. Nur rechtlich fundierte Empfehlungen sind für mich hilfreich.
Vielen Dank und viele Grüße Joe
2 Antworten
Hallo Joe,
diese Punkte könnte ich nachvollziehen, wenn diese die Lebzeiten Deiner Mutter betreffen würden, dann wäre sichergestellt, dass Du dort wohnen bleibst, solange sie lebt, damit sie nicht alleine ist, auch wäre es nicht schön, wenn die Wohnung anderweitig vermietet würde und sie ausziehen muss oder auch, wenn das Haus verkauft würde.
Bist Du Dir wirklich sicher, dass das Punkte sind, die Du nach ihrem Ableben erfüllen sollst? Ich verstehe den Sinn nicht!
Dann soll sie bitte die Wohnung behalten und wenn sie stirbt, dann wirst Du wohl eh erben oder sie gibt diese dem Tierschutzverein. Glaube ich aber nicht. Das ist bestimmt ein Missverständnis.
Hallo Welfenfee :-)
Nein, das ist kein Missverständnis. Selbstverständlich gibt es noch weitere Auflagen. Das sind aber Auflagen die ich ohne Weiteres erfüllen kann und werde.
Dazu gehört z.B. - Pflicht zur Pflege und Versorgung zu Lebzeiten meiner Mutter - Modernisierung und Instandhaltung der Immobilie noch in diesem und nächsten Jahr - Übernahme sämtlicher Kosten, die mit der Immobilie zusammenhängen
Was noch hinzukommt, weiß ich noch nicht. Aber die genannten Auflagen sind sicher.
Es geht mir also nur um die Auflagen die ich zuerst genannt habe.
Dann lasse Dich einfach nicht darauf ein und sage ihr, dass Du gerne bereit bist, Dich für ihre Lebenszeit zu verpflichten, doch danach würdest Du Dich nicht binden lassen. Sie kann bestimmt verfügen, dass die Immobilie nicht veräußert wird, aber ich denke auch das geht nicht für immer und ewig. Du sollst Alles zahlen, dann kannst Du auch Forderungen stellen. Was sie möchte ist doch der blanke Wahnsinn und geht gar nicht. Aber Du wirst auch Recht haben, dass das Gesetz das nicht als legitim betrachtet. Warum redest Du nicht mal mit einem Notar, der kann Dir da doch die besten Auskünfte erteilen. Aber so würde ich es auch nicht unterschreiben und als unverschämt betrachten.
Danke für den Tipp. Leider bin ich mir nicht sicher, was hier rechtens ist und was nicht. Das ist mein Problem. Einen Notart-Termin haben wir schon. Ich wollte mich eigentlich im Vorfeld erkundigen.