Aufkleber an z.B. Ampelpfähle kleben strafbar?
Sagen wir mal, man hat selbst irgendetwas, was man bekannter machen möchte. Einen Laden oder man veranstaltet eine Party oder so. Kann derjenige, der die Aufkleber hat drucken lassen, irgendwie dafür haftbar gemacht werden, wenn andere die irgendwohin kleben? Wie sieht es aus, wenn derjenige, die Aufkleber selbst z.B. an Ampelpfähle klebt?
Danke.
2 Antworten
Moin,
eindeutig Sachbeschädigung. Wie Graffiti etc. auch.
Nein.
Hättest diese ja an Dein Eigentum wie Auto, Schrank etc. kleben können.
Das ist Sachbeschädigung.
Die beste Strafe dafür sollte sein, dass die Beteiligten die Ampelpfähle restlos wieder reinigen müssten.
Kann derjenige, der die Aufkleber hat drucken lassen, irgendwie dafür
haftbar gemacht werden, wenn andere die irgendwohin kleben?
Er muss seine "Kleberkolonne" natürlich darauf hin weisen, wo diese Flyer NICHT aufgeklebt werden dürfen.
Kann derjenige, der die Aufkleber hat drucken lassen, irgendwie dafür
haftbar gemacht werden, wenn andere die irgendwohin kleben?