Aufhebungsvertrag und neuer Job, was wenn Probezeit nicht bestanden wird?

3 Antworten

Wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, bekommt 12 Wochen Sperre weil er seine Bedürftigkeit schuldhaft (durch diese Unterschrift) selbst herbei geführt hat.

Die Antwort ist in dieser Allgemeinheit falsch!

Ob ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperre führt, hängt vom Grund für den Aufhebungsvertrag und von seinen Modalitäten ab.

Er führt dann nicht zu einer Sperre, wenn damit eine ansonsten vom Arbeitgeber auszusprechende betriebsbedingte Kündigung vermieden wird und wenn für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab Vertragsunterzeichnung diejenige Friste eingehalten wird, die der Arbeitgeber auch bei einer Kündigung hätte einhalten müssen.

Außerdem ist die Tatsache des Aufhebungsvertrages für diesen Fragefall (Kündigung durch den Arbeitgeber während der Probezeit eines neuen Arbeitsverhältnisses nach dem durch Aufhebungsvertrag beendeten alten Arbeitsverhältnis) völlig irrelevant!

Wenn es hart auf hart kommt, gibt es eine Sperre. Du hast ja selbst fahrlässig deine Arbeit aufgegeben.

Nein,sorry,der Aufhebungsvertrag wurde wegen einer sonst betriebsbedingten Kündigung geschlossen. Hab jetzt schnell was gefunden und würde gleich anfangen wollen.Fristen sind eingehalten, somst betriebsbedingt steht drin usw. Aber ich will jetzt 4 Wochen früher raus. Hab ja was Neues.

@emyerdbeer2907

Dann lass dir das von der jetzigen Firma SCHRIFTLICH bescheinigen, wie es zu dem Aufhebungsvertrag kam.

@DerHans

ich habe einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.2015, Einhaltung der Kündigungsfrist 6 Wochen Quartal, sonst betriebsbedingt gekündigt und unwiderruflich freigestellt.Abfindung gibt es auch. Jetzt könnte ich aber am 1.12.15 schon neu anfangen! Wenn ich den Aufhebungsvertrag jetzt auf 30.11.2015 ändern lasse ist das dann zu meinem Nachteil?

@ DerHans:

Wieso sollte es zu einer Sperre kommen? Das ist doch Unsinn!

Aus der Frage ist doch ersichtlich, dass ein Aufhebungsvertrag zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geschlossen wird und ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen wird!

Wenn jetzt das neue Arbeitsverhältnis während der Probezeit vom Arbeitgeber gekündigt wird, gibt es für den Fragesteller selbstverständlich keine Sperre, weil der Aufhebungsvertrag in Zusammenhang mit dem neuen Arbeitsverhältnis völlig irrelevant ist.

Der Fragesteller hätte dann selbstverständlich Anspruch auf Arbeitslosengeld!

Wie sieht es dann mit ALG Anspruch aus?

Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen Arbeitslosigkeit aufgrund der Kündigung durch den Arbeitgeber im neuen Arbeitsverhältnis während der Probezeit ist selbstverständlich gegeben.

Dass Du das vorherige Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet hast, spielt dafür keine Rolle. Das würde auch dann gelten, wenn der Aufhebungsvertrag nicht wegen einer ansonsten auszusprechenden betriebsbedingten Kündigung unter nicht unter Einhaltung einer Frist geschlossen worden wäre, die der Kündigungsfrist entspricht.

Hier ist nicht ansatzweise eine Annahme gerechtfertigt, Du hättest eine Arbeitslosigkeit schuldhaft selbst herbei geführt!

und wenn ich jetzt wegen neuem Arbeitsplatz früher aus dem Vertrag will.Dann sind ja die Fristen der sonst betriebsbedingten Kündigung nicht eingehalten. 

@emyerdbeer2907

Erstens spielt der Aufhebungsvertrag für das alte Arbeitsverhältnis überhaupt keine Rolle, sollte das nachfolgende neue Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber in der Probezeit gekündigt werden.

Zweitens hast Du durch die frühzeitigere Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses, um ein neues Arbeitsverhältnis beginnen zu können, dafür gesorgt, dass Du gar nicht erst in die Arbeitslosigkeit "gerutscht" wärst (wie sich eine Probezeit im neuen Arbeitsverhältnis entwickelt, kann man vorher ja nicht wissen); Du wärst ja auch möglicherweise arbeitslos geworden, wenn Du das Ende der Frist abgewartet und nicht vorher das neue Arbeitsverhältnis eingegangen wärst. Im Grund müsste dir das Arbeitsamt für Deine Eigeninitiative "dankbar" sein!

Mach Dir darum drittens keine sorgen um Deinen Anspruch!

@Familiengerd

Danke für die Antwort. Ich denke immer zu viel nach:-)